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ADB:Adami, Adam

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Artikel „Adami, Adam“ von Carl Ruland in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 1 (1875), S. 46–47, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Adami,_Adam&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 04:25 Uhr UTC)
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Adami: Adam A., einer der gewiegtesten Diplomaten des 17. Jahrh., geb. 1603 zu Mülheim am Rhein, † 1663 am 19. Febr. als Weihbischof von Hildesheim, der Sohn schlichter ehrlicher Bürgersleute, scheint seine ersten Studien in Köln gemacht zu haben, trat im 19. Lebensjahre in die Benedictiner-Abtei Brauweiler, beschäftigte sich hier mit Theologie und dem Rechtsstudium und zeigte sich so brauchbar, daß er bereits 1633 die Priesterweihe erhielt und schon im folgenden Jahre als Rector des damaligen Benedictiner-Seminars nach Köln versetzt wurde, an dessen Hochschule er sich das Doctorat der Theologie erwarb. Von da als Prior 1637 nach Mainz in die Abtei St. Jacob berufen, verstand er es, bald sich das allgemeine Vertrauen und einen Ruf zu erwerben. der sich in die benachbarten Diöcesen verbreitete, da A. als ein ausgezeichneter Jurist und als Mann galt, der es verstand, in Rechtsfragen auch die Feder mit aller Gewandtheit zu führen. Damals besaß das Bisthum Würzburg die Diöcesanrechte über das uralte am Kocherflusse[1] liegende Benedictiner-Kloster [47] Murhart, welches unter der Landeshoheit der Würtemberger Herzöge stand und bereits 1558 zum Protestantismus übergegangen war. Durch das Restitutionsedict des Kaisers Ferdinand II. dem Benedictiner-Orden wieder zurückgestellt, war es von der schwäbischen Congregation mit Benedictinern aus Zwifalten gegen den Willen des Diöcesanbischofs besetzt worden, welcher fränkische Benedictiner wünschte und diesem seinem Wunsche auch Erfolg gab. Indessen wurden die Benedictiner nach dem Siege der schwedischen Waffen in Deutschland noch einmal aus Murhart vertrieben und kehrten erst nach der Nördlinger Schlacht wieder dahin zurück. Der Gegensatz zu dem Landesherrn blieb aber nach wie vor bestehen und hatte vielfache Verwicklungen im Gefolge. In derselben Lage befanden sich nahezu alle restituirten Abteien, und deshalb wünschte man einen Prälaten, der geeigenschaftet wäre, nicht nur die Rechte Murharts, sonder aller Klöster bei dem in Aussicht stehenden Friedensschlusse mit Einsicht und Kraft zu vertreten. Nirgends fand sich aber ein Mann, der hierzu geeigneter erschien, als der Mainzer Prior A. So wurde ihm also die Abtei Murhart übertragen und von hier aus zog er bereits 1643 als Bevollmächtigter „der restituirten Stift- und Gotteshäuser in Schwaben“ – wie sich die nachträgliche Vollmacht vom 15. Sept. 1645 ausdrückt – zu den westphälischen Friedensverhandlungen. Da ihm und seinen Vollmachtgebern aber alsbald der Herzog von Würtemberg das Recht der Theilnahme an diesen Verhandlungen bestritt, wußte sich A. eine weitere Vollmacht des Fürstabts von Corvey zu verschaffen und sie bei den Verhandlungen in der Art geltend zu machen, daß man damals von ihm urtheilte: „Si pacis compositio non nisi a suffragiorum numero penderet, Adamum solum atque unicum fore pacis arbitrum, qui tanta copia et multitudine instructus accedat senatum, ut ceteros legatos omnes et numero et pondere vincat, superetve.“ Nach Schluß dieser Friedensverhandlungen, in welchen A. um des Normaljahrs (1624) willen mit seinem Kloster Murhart wie mit den meisten Abteien unterlag, ging er 1649 als Gesandter des Kurfürsten und Erzbischofs von Köln Maximilian Heinrich, aus dem Hause Baiern, nach Rom, um die Palliums-Angelegenheit zu bereinigen, was ihm auch, unterstützt von dem früheren päpstlichen Legaten beim Friedensschlusse, Fabio Chisi, vollkommen gelang. Auf dessen Empfehlung ernannte Papst Innocenz X. A. zum Bischof von Hierapolis, sein Auftraggeber aber aus Dankbarkeit zum Weihbischof von Hildesheim. Hier wirkte er nun in treuer Pflichterfüllung, dabei aber immer auf dem staatsrechtlichen Felde litterarisch thätig. Eine Frucht dieser Thätigkeit sind seine aus den weitumfassenden Verhandlungsacten geschöpften „Arcana pacis Westphalicae“, zuerst anonym erschienen Frankfurt 1698, mit dem Namen des Verfassers 1707 und zuletzt unter dem Titel „Relatio historica de pacificatione Osnabrugo-Monasteriensi. Accurante Jo. God. de Meiern“ zu Leipzig 1738. 672 Quartseiten. Das Werk hat als die Arbeit eines sachkundigen, unbefangenen und wohlgesinnten Zeitgenossen und Mithandelnden verdiente Anerkennung gefunden. Dort findet sich auch die Abbildung seiner Metallgrabplatte in der Laurentiuscapelle des Doms, auf der er im Pontificalornate abgebildet ist.

[Zusätze und Berichtigungen]

  1. S. 46. Z. 1 v. unten l.: „an der Murr“ (st. „am Kocherflusse“). [Bd. 1, S. 781]