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Seite Diskussion:Vernehmung jakob schmied bl 1 801x0 0 13.jpg

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von René Mettke in Abschnitt Unsichtbare Buchstaben

Unsichtbare Buchstaben[Bearbeiten]

Gegen Ende des ersten Aussagenabsatzes heißt es „Daraufhin machte der Student die Bemerkung“, wobei das zweite t von Student nicht sichtbar, jedoch durch eine zusätzliche Leerstelle kenntlich ist. Auf der Rückseite gibt es so etwas nochmal, als es am Ende heißt: „Jch werde in der Öffentlichkeit“, dort fehlt das n in Öffentlichkeit, wieder gibt es den Leerraum des Buchstabens. Sollte das angemerkt werden? --René Mettke (Diskussion) 08:35, 6. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Ich bin da ein wenig zerrissen (Vorlagentreue vs. Lesbarkeit). Aber:
Hätte das einen Wert? Müsste dann nicht auch die Korrektur des "Stockwerkes" und des "Papier"es kenntlich gemacht werden? Das Ändern des Anklagedatums (auf einen Sonntag!) OK. (Anklageschrift, Verhandlung, Urteil und Vollstreckung an nur einem Tag war wohl selbst dem Volksgerichtshof etwas zu dolle).
Ich denke lesbar sollte der Text schon sein oder bleiben. von der bpb (oder der Elser-Website) finde ich keine Abschrift (die sich nah an das Original hält), an der man sich orientieren könnte, nur Auszüge von der Weiße-Rose-Stiftung.
IMHO. Dass da einer einfach nicht kräftig genug in die Tasten gehauen (oder einen Tippfehler korrigiert hat) muss nicht unbedingt extra ausgewiesen werden. (anders als die Beibehaltung wohl zeittypischer Dinge -ss/ß; I/J; Zeichensetzung- und für solche Dokumente eigentlich "wichtige" Angaben, wie der Schreibweise der Namen)
Wenn du darin einen Wert siehst: mach es so, wie von dir vorgeschlagen. --Anika (Diskussion) 12:31, 6. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Ich glaube, der Wert ist eher gering. Bei der Beschuldigtenvernehmung der Sophie Scholl tritt das Problem auch auf, dort hebt sich der Buchstabe jedoch andeutungsweise blass vom Papierhintergrund ab. Fehlt nur, dass die Buchstaben auf dem Original lesbar sind und nur im Rahmen der Digitalisierung unkenntlich wurden – da wäre die Anmerkung kontraproduktiv und der Aufwand umsonst. (Ich habe häufig genug Digitalisate gesehen, bei denen ein Buchstabe mit einer überlagernden, andersfarbigen Verunreinigung des Papiers im farbreduzierten Scan verschmilzt und unleserlich wird – bis auf WS-Korrekturprobleme werden dort nahezu nie Anmerkungen gemacht.) Also verzichten wir darauf. -- René Mettke (Diskussion) 10:02, 7. Sep. 2016 (CEST)Beantworten