Zum Inhalt springen

Seite Diskussion:De Constitutio criminalis Carolina (1533) 022.jpg

Seiteninhalte werden in anderen Sprachen nicht unterstützt.
Abschnitt hinzufügen
aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von RealHoney in Abschnitt Einige Korrekturanmerkungen

Einige Korrekturanmerkungen[Bearbeiten]

  • Beachtet bitte, dass es bei Art. lxij. im Original "rechtmessigen" (mit "n") und nicht wie in der Übertragung "rechtmessigem" heißt;
  • ebenso heißt es in lxijj. nicht glaubhafftigem, sondern glaubhafftigen.
  • Art. xxij am Anfang: Nicht "Daß auf", sondern "Daß auff"
  • Ausgerechnet bei Art. xxij heißt es im Original nicht "ITem es ist...", sondern "IITem es ist..."; es handelt sich wohl um einen Rechtschreibfehler im Original
  • Generell ist der Buchstabe ů im Unicode verfügbar
--RealHoney (Diskussion) 13:51, 29. Aug. 2014 (CEST)Beantworten