Ferdinand III., Kristina von Schweden : Westfälischer Friede - Vertrag von Osnabrück | |
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als auch die Herrschafft Reipoltzkirchen vff dem Hundsrück / gebühret / soll jhme mit aller Gerechtigkeit vnd Zugehör verbleiben.
[Art. IV, 38] DaßWaldeck. Hauß Waldeck soll auch wider kommen zum Besitze aller rechtlichen Ansprüchen in der Herrschafft Didinghausen / vnnd den Dorffschafften Nidernaw / Lichtenscheid / Defeld vnd Niderschlaidern: wie sie solcher im Jahr 1624. genossen.
[Art. IV, 39] HerrOettingen. Joachim Ernst / Graff zu Oettingen / werde restituirt in alle Geistliche vnd Weltliche / von seinem Vatter Herrn Ludwig Eberharden / vor diesen Kriegsempöhrungen im Besitz gehabte Güter.
[Art. IV, 40] IngleichemHohenlohe. das Hauß Hohenlohe werde restituirt in alles / so jhm entzogen/ bevorab die Herrschafften Weickersheimb / als auch das Closter Sche[ffe]rsheimb/ ohne einige Außrede / bevorab Exceptione retentionis.
[Art. IV, 41]
Herr Löwenstein.
Wertheimb. Friederich Ludwig / Graffe zu Löwenstein vnd Wertheimb / solle wider eingesetzt werden in alle seine Graff: vnd Herrschafften / welche seyther währenden Kriegs sequestrirt, confiscirt, oder andern cedirt vnd vbergeben worden / so wol in geistlichen als weltlichen Sachen.
[Art. IV, 42] Herr Ferdinand Carl Graff zu Löwenstein vnd Wertheimb / solle alles dasjenige wider erlangen / was !seinem Vattern! / Graf Georg Ludwigen vnd Graff Johann Casimir sequestrirt, confiscirt, oder andern zugeeygnet worden / es seye Welt: oder Geistlich / jedoch mit vorbehalt deren Güter vnd Gerechtigkeiten / welche !Mariæ! Christinæ, besagtes Herrn Georg Ludwigen von Löwenstein Tochter / wegen Vätter: vnd Mütterlichen Erbs / zuständig / in welche Sie vollkömblich soll wider eingesetzt werden. Ebenmässig soll auch die Fraw Wittib Herrn Johann Casimirs von Löwenstein / in jhre so wol Heyraths: als verhypocetirte Güter restituirt werden: mit vorbehalt dessen Rechtens / so Herrn Graffen Friederich Ludwigen gebühret / welches zu gütlichem Vertrag oder ordentlichem Rechts-Process verwiesen wird.
[Art. IV, 43] DasErbach. Hauß Erbach / insonderheit Herrn Graffen Georg Albrechten Erben / werden restituirt in das Schloß Breuberg / vnd alle dessen mit Herrn Graffen von Löwenstein gemein habende Rechte / so wol was die Besatzung / als dessen Vffsicht / auch sonsten andere !Käyserliche! Rechte / betrifft.
[Art. IV, 44] DieBrandenstein Fraw Wittib vnd Erben deß Herrn Graffen von Brandenstein / sollen wider eingesetzt werden in alle jhre auß veranlassung deß Kriegs entzogene Güter vnd Rechte.
Ferdinand III., Gustav Adolf: Westfälischer Friede - Vertrag von Osnabrück. Frankfurt: Philipp Jacob Fischer, 1649, Seite 24. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Westfaelischer_Friede_IPO_1649_024.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)