Da der Rechts-Consulent Lemppenau seinen Wohnsitz von Welzheim nach Stuttgart verlegt hat; so wird solches andurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 15. Mai 1846.
Nachdem der mit der Großherzoglich Badischen Regierung abgeschlossene, durch die K. Verordnung vom 7. März d. J. verkündigte Staatsvertrag wegen Auflösung der Hoheits-Gemeinschaft in Widdern und Edelfingen vom 28. Juni 1843 (Reg.Blatt von 1846 S. 127) mittelst Übergabe und Übernahme der vertauschten Orte in Vollzug gesetzt worden, und sofort jede der beiden Regierungen mit dem 1. d. M. in die volle Ausübung der Staatshoheit über die von ihr neu erworbenen Gebietstheile eingetreten ist; so wird solches hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 14. Mai 1846.
Amtliche Berichte bestätigen die in öffentlichen Blättern gemeldete Nachricht, daß in diesem Jahre an allen Seeplätzen eine Anhäufung von Auswanderern Statt findet, daß es überall an Schiffsgelegenheit mangelt und viele Reisende, welche sich nicht durch Überfahrts-Verträge im Voraus genügend sicher gestellt haben, dadurch in die größte Bedrängniß gekommen sind.
Das Ministerium sieht sich daher veranlaßt, an alle diejenigen, welche nach Amerika auszuwandern beabsichtigen, die öffentliche Warnung ergehen zu lassen, sich in dieser Beziehung vorzusehen und die Reise nicht bälder anzutreten, als bis sie sich über den Zeitpunkt ihrer Einschiffung in den betreffenden Seehäfen hinreichende Sicherheit verschafft haben.
Außerdem werden die Auswanderungslustigen mit Rücksicht auf mehrere in der jüngsten Zeit wieder vorgekommene Fälle, in welchen Auswanderers-Gesellschaften, obgleich sie sich
Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846, Stuttgart 1846, Seite 247. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:W%C3%BCrttemberg_Regierungsblatt_1846_247.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)