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Seite:Württemberg Regierungsblatt 1842 389.png

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Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842

Art. 19.

Mittelst Trennung von dem Bezirke Waldsee werden

1) die Gemeinde Reichenbach, mit Parzellen und
2) der Weiler Musbach, bisher Parzelle der Gemeinde Aulendorf,

dem Bezirke Saulgau, und

3) die Gemeinde Stafflangen samt Parzellen

dem Bezirke Biberach zugetheilt.


Art. 20.

Die Gemeinden

Friesenhofen und
Winterstetten

mit ihren Parzellen, bisher im Bezirke Wangen, bilden künftig Bestandtheile des Bezirks Leutkirch.

Der Weiler Einthürnenberg, bisher Parzelle der Gemeinde Immenried, im Bezirke Wangen, wird dem Bezirke Waldsee einverleibt.


Unser Minister des Innern ist mit der Vollziehung dieses Gesetzes, welches von dem 1. September d. J. an jeden Orts in Wirksamkeit zu setzen ist, beauftragt.

      Gegeben, Stuttgart den 6. Juli 1842.

Wilhelm.
Der Minister des Innern:
Schlayer.
 
Auf Befehl des Königs,
der Staats-Secretär:
Vellnagel.
Empfohlene Zitierweise:
Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842, Stuttgart 1842, Seite 389. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:W%C3%BCrttemberg_Regierungsblatt_1842_389.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)