5) Herr Weißland hat gesagt, ich habe die Zetel lang hinderhalten. Ich geantwortet, der sei kein Bidermann, der michs bezüchtige, sondern ich habs erst den 8. Jener Ao. 1642 von Hrn. Rollen empfangen, als ich den 7. zuvor erfahren, und ihm Weißlanden in Continenti zu Haus geschickht. Weiters aber nichts nachgeforscht.
6) wer das paar erlöste Gelt hat empfangen, der hat dasjenige, was hernach durch den Stattknecht eingesamblet worden, auch empfangen.
7) Ich habe mich bei beeden Waisenrechnungen Ao. 1641, den 3. Jenner, und Ao. 1642, den 23. Jenner, beklagt, daß ich wegen der Mobilien kein gewüßhait haben könde. Ist Hr. Weißland beede mahl auferlegt worden, Richtigkeit wegen den verkauften Mobilien zu machen.
8) Ich hab in allen Waisenrechnungen meine Einnam und Ausgab eingebracht, war ja billig, da ich etwas empfangen hete, auch einzubringen, es wer wenig oder vihl.
Weil man also zu keiner Richtigkeit khommen könden, obwohlen man uns beden zusammen zu komen bey 10 Pfd. ₰ Straf gebotten, item es sein unterschidliche deputationes gehalten aber nichts ausgericht worden, darauf habe ich in öffentlichem Rath protestirt, werde den Geßlerischen Kindern in einem oder andern in Ermanglung diser Richtigmachung Schaden geschehen, so wolle ich unschuldig sein. Darauf Herr Bürgermeister Caspar Weißland im Namen seines Bruders repliciert, weil er weiter nicht gewußt zu kommen, wegen seiner negligenz und Hinlässigkeit, weil er nix oder wenig ufgeschrieben, es habe ihm sein Bruder anbevohlen, wann ich dieser Sache halben bei einem Ehrs. Rath werde ferner einkommen, so das seine Antwort, er wolle mirs zu verantworten und auf mein gewüssen geben, wann ich nichts empfangen oder zu meinem Nuzen habe verwendt, so wolle er die Geßlerischen umb die völlige 336 fl. 10 kr. contentieren. Welches ich uf Befragen eines Ehrs. Raths mit gutem Gewüssen angenommen, daß ich davon nichts habe.
daß Herr Ulrich Weißland umb empfangene 336 fl. 10 kr. den Geßlerischen Rechnung thun und was er pr. Resto schuldig, zu derselbigen massa paar liefern soll.
den 5. August 1642 aus dem Raths Protocoll ....... [Text fehlt].
Bei der Waisenrechnung, den 8. Jener Ao. 1643, hat sich Herr Weißland zu diser Bezahlung verstanden und sein wir gute Freündt worden. Gott Lob. Er ist gestorben und begraben worden, den 29. November 1644. Gott gnad ihm.
Den 13. Juni, an des frommen Tobiaetag Ao. 1643, hab ich mein Sohn Hans Philiberten im Nahmen Gottes uf Lindau geschikht, zu M.
Hans Conrad Lang: Tagebuch des Hans Conrad Lang. Isny 1930, Seite 42. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Tagebuch_H_C_Lang_42.jpg&oldid=- (Version vom 18.8.2016)