sich Aeneas bei Nicolaus für Uebersendung eines von ihm gemalten hl. Christof in anerkennendsten Worten 84).
Nicolaus von Wyle hat im Jahre 1478 den grössten Theil 85) seiner Uebersetzungen, deren älteste uns erhaltene aus dem Jahre 1461 datiert, als einheitliches Werk unter dem Titel »Transzlatzion oder Tütschungen« zu Esslingen 86) durch den Druck veröffentlicht, nachdem einzelne seiner Translationen bereits früher gedruckt worden waren 87). Es sind 18 Stücke, von denen aber das 16te und 18te keine Uebersetzungen, sondern von Nicolaus selbst verfasst sind. Die im Ganzen chronologisch geordnete Sammlung ist auf Veranlassung des Landhofmeisters von Absberg entstanden und diesem gewidmet; jede einzelne Uebersetzung trägt ausserdem die Zueignung an denjenigen, in dessen Auftrag oder für den sie ursprünglich angefertigt war. Es ist lehrreich die Stoffe, die Nicolaus für seine Uebersetzungen wählte, etwas näher in’s Auge zu fassen. Er verfuhr dabei nicht willkürlich, sondern systematisch, ich möchte sagen pädagogisch. Er nahm zuerst Stoffe, die lediglich seine fürstlichen Leser ergötzen und unterhalten sollten. Das Neue aber war, dass diese Unterhaltungslectüre den formlose Wust von Abenteuern verschmähte und an seine Stelle einfache Geschichten und Betrachtungen treten liess, bei denen alle Kunst auf die Darstellung verwendet wurde. Nicht mehr Heldenthaten wurden aufeinander gehäuft, das Seelenleben der Menschen sollte geschildert werden, man wollte ihre Leidenschaften psychologisch sich entwickeln sehen. Man gab es endlich auf, eine unwiederbringlich untergegangene Welt neu erwecken zu wollen, mit trüben Klagen das Vergangene zurückzuwünschen, mit Schmäh- und Strafreden einen kargen Adel heimzusuchen. Jetzt war es vielmehr an der Zeit, die Gegenwart begreifen
Philipp Strauch: Pfalzgräfin Mechthild in ihren litterarischen Beziehungen. Tübingen: , 1883, Seite 18. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Strauch_-_Pfalzgr%C3%A4fin_Mechthild_018.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)