Ansbach) die Grabstätte des grossen, »hochbekannten« Wolfram zu sehen und für seine Seele zu beten. Und auch an dem Grabe des viel gereisten Engländers Johannes von Montevilla († 1372) in einem Kloster vor Lüttich hat er geweilt und theilt der Mechthild dessen Grabschrift im lateinischen Original und in deutscher Uebersetzung mit 46). Der alte Püterich erscheint, wie Uhland sinnig sagt 47), »als ein irrender Geist aus der untergegangenen Ritterwelt. Wie nach vergrabenen Schätzen sucht er ängstlich und rastlos nach den alten Liederbüchern und er wandelt um die Gräber der Dichter, deren Stätte die neue Zeit vergessen hat«.
Der hochbetagte Hermann von Sachsenheim, der alternde Jacob Püterich, die beide Mechthild so zart ansingen, sie sind Symbole des absterbenden Ritterthums. Bei allem guten Willen und Streben vermochten sie nicht den Verfall aufzuhalten. Ein Landsmann und Reimcollege Püterichs, Ulrich Fürtrer, wünschte sich, als er — ein letzter Versuch — um das Jahr 1487 die alten Artusromane in einem cyklischen Werke zusammenzufassen sich abmühte, diesen braven Ritter wie Medea durch ihre Zauberbäder verjüngen zu können 48). So wenig dies möglich, ebensowenig war die mittelhochdeutsche Ritterzeit und die ritterliche Dichtung neu zu beleben. Die Zukunft gehörte der Renaissance und dem Humanismus. Nicht mehr Frankreich allein, auch Italien wurde jetzt der Culturherd für Deutschland. An die Stelle der höfisch-epischen Ritterpoesie trat eine höhere Ziele verfolgende Prosalitteratur, voran die Prosanovelle, der Prosaroman. Diese aber, anfänglich gleichfalls französische Stoffe behandelnd, wurde bald von italienischem Humanismus befruchtet und wieder ist es der Adel, sind es insbesondere die Höfe, die diese neue Prosa in ihre Pflege nehmen und fürstliche Frauen
Philipp Strauch: Pfalzgräfin Mechthild in ihren litterarischen Beziehungen. Tübingen: , 1883, Seite 13. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Strauch_-_Pfalzgr%C3%A4fin_Mechthild_013.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)