Staatsvertrag von Saint-Germain-en-Laye. In: Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich. Jahrgang 1920, S. 995–1244 | |
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Luftschiffahrt.
Die den alliierten und assoziierten Mächten angehörigen Luftfahrzeuge haben innerhalb des österreichischen Gebietes volle Flug- und Landungsfreiheit und genießen besonders in Notfällen dieselben Vergünstigungen wie österreichische Luftfahrzeuge.
Vorbehaltlich der Erfüllung der von Österreich etwa erlassenen Vorschriften, die aber in gleicher Weise auf österreichische Luftfahrzeuge und solche der alliierten und assoziierten Länder anwendbar sein müssen, genießen die den alliierten und assoziierten Mächten angehörigen Luftfahrzeuge im Durchgangsverkehr nach irgendeinem anderen Land das Recht, ohne zu landen, das österreichische Gebiet zu überfliegen.
Die in Österreich angelegten und dem heimischen öffentlichen Luftverkehr offenen Flugplätze stehen auch den Luftfahrzeugen der alliierten und assoziierten Mächte offen; diese erfahren daselbst in bezug auf Abgaben jeder Art einschließlich Landungs- und Versorgungsgebühren die gleiche Behandlung wie österreichische Luftfahrzeuge.
Vorbehaltlich der gegenwärtigen Bestimmungen ist das in den Artikeln 276, 277 und 278 vorgesehene Flug-, Durchgangs- und Landungsrecht an die Beobachtung der Vorschriften, die Österreich zu erlassen für notwendig erachtet, geknüpft. Jedoch müssen solche Vorschriften unterschiedslos auf österreichische Luftfahrzeuge und solche der alliierten und assoziierten Länder angewandt werden.
Die Staatsangehörigkeits- und Flugsicherheitsbescheinigungen, Befähigungszeugnisse und Lizenzen, die von einer der alliierten und assoziierten Mächte ausgestellt oder als gültig anerkannt sind, werden auch in Österreich als gültig und als den von Österreich ausgestellten Bescheinigungen, Zeugnissen und Lizenzen gleichwertig zugelassen.
Im inländischen Handelsluftverkehr genießen die den alliierten und assoziierten Mächten angehörigen
: Staatsvertrag von Saint-Germain-en-Laye. In: Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich. Jahrgang 1920, S. 995–1244. Österreichische Staatsdruckerei, Wien 1920, Seite 1181. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Staatsgesetzblatt_(Austria)_1920_1181.jpg&oldid=- (Version vom 27.2.2023)