Staatsvertrag von Saint-Germain-en-Laye. In: Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich. Jahrgang 1920, S. 995–1244 | |
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Die Vereinigten Staaten von Amerika, das Britische Reich, Frankreich, Italien und Japan,
die in dem gegenwärtigen Vertrage als die alliierten und assoziierten Hauptmächte bezeichnet sind;
Belgien, China, Cuba, Griechenland, Nicaragua, Panama, Polen, Portugal, Rumänien, der serbisch-kroatisch-slowenische Staat, Siam und die Tschecho-Slowakei,
die mit den oben bezeichneten Hauptmächten die alliierten und assoziierten Mächte bilden,
- einerseits
und Österreich,
- andrerseits
in Anbetracht,
daß auf den Antrag der ehemaligen k. u. k. österreichisch-ungarischen Regierung am 3. November 1918 von den alliierten und assoziierten Hauptmächten Österreich-Ungarn ein Waffenstillstand gewährt wurde, damit ein Friedensvertrag geschlossen werden könne;
daß die alliierten und assoziierten Mächte ebenfalls von dem Wunsche geleitet werden, an die Stelle des Krieges, in den einige von ihnen nacheinander unmittelbar oder mittelbar gegen Österreich-Ungarn hineingezogen worden sind und der in der Kriegserklärung der ehemaligen k. u. k. österreichisch-ungarischen Regierung an Serbien vom 28. Juli 1914 und in den von Deutschland, dem Bundesgenossen Österreich-Ungarns, durchgeführten Feindseligkeiten seinen Ursprung hat, einen festen, gerechten und dauerhaften Frieden treten zu lassen;
in Anbetracht, daß die ehemalige Österreichisch-ungarische Monarchie heute aufgehört hat zu existieren und daß an ihre Stelle in Österreich eine republikanische Regierung getreten ist;
daß die alliierten und assoziierten Hauptmächte anerkannt haben, daß der tschecho-slowakische
: Staatsvertrag von Saint-Germain-en-Laye. In: Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich. Jahrgang 1920, S. 995–1244. Österreichische Staatsdruckerei, Wien 1920, Seite 996. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Staatsgesetzblatt_(Austria)_1920_0996.jpg&oldid=- (Version vom 23.2.2023)