noch mehr bei Fig. 11. und 12., am gelungensten aber bei Fig. 13. und 14.
Nach obiger Mittheilung des Herrn Fischer wäre das Papier mit dem Wasserstempel von Fig. 5. das älteste Papier, das von den Holbein in Ravensburg gefertigt wurde. Gleichzeitig mit diesem erscheint das von Fig. 1. und 2. Auf dem Papier von Fig. 1. befindet sich das in dem Ravensburger Archiv befindliche Bürger-Annahmebuch von 1324–1436 geschrieben, und auf von Fig. 2. das Manuscript verschiedener Rechtsfälle aus Ravensburg, das mit dem Jahre 1343 beginnt.
Beide sind durchaus auf Linnenpapier geschrieben, wie man sich aus den Kennzeichen dieses Papiers überzeugen kann: dasselbe ist stark im Leib, gut gemahlen, ziemlich weiss, biegsam, gleich im Zeug, und in demselben gewahrt man die Streifen des Drathformgewebes, das sehr fein und dicht gewesen sein muss, nach Länge und Breite; besonders aber das eine davon ist gut geglättet, während das andere noch Spuren des unvollkommenen Zustandes der früheren Fabrication an sich trägt. Jedenfalls sind aber beide vor dem Jahre 1324 gemacht worden. (Fig. 19. und 20.) Dieses Bürger-Annahmebuch ist übrigens theilweise auf Papiersorten von Abbildung Fig. 1. und Fig. 19. geschrieben. Auf Fig. 2. hat man Urkunden aus der zweiten Hälfte des vierzehnten Jahrhunderts. Auf den Papieren mit den Wasserzeichen von Fig. 6. und 7. sah ich Nachrichten aus der ersten Hälfte des vierzehnten Jahrhunderts in den Ravensburger Archiven, und auf den Papiersorten von Fig. 11. und 15–18. und Fig. 12. 13. und 14. aus der zweiten Hälfte dieses Zeitabschnitts. Die Papiere von Fig. 11–18. sind etwas schwächer im Leib, besonders 15–18. reiner. Die letzteren Gattungen wurden wahrscheinlich zu feineren schriftlichen Arbeiten benutzt, denn ich sah auf Fig. 13–18. in dem Karmelitenkloster zu Ravensburg, während meinen Studienjahren, alte Bibelauszüge mit beigesellten Gebeten, so wie auch Predigtentwürfe, die zweifelsohne in der Mitte des vierzehnten Jahrhunderts niedergeschrieben waren.
Die Familie Holbein ist wahrscheinlich in der ersten Hälfte des fünfzehnten Jahrhunderts nicht mehr im Besitze ihrer Papiermühlen in Ravensburg gewesen, obgleich Papiere mit ihrem Wasserzeichen noch später im Handel vorkommen. Warum bei dieser Familie von der allgemeinen Regel, nach welcher Gewerbtreibende auf ihre in den Handel bestimmte Waare das Bürgerzeichen (Stadtwappen) ausschliesslich beizusetzen hatten, abgegangen, und erst bei späteren Papieren, zu Ende des fünfzehnten Jahrhunderts, in Anwendung gebracht wurde, findet sich nirgends in den Schriften aufgeklärt. Ohne Zweifel hat es seinen Grund in dem weit verbreiteten guten Rufe dieses Papiers gehabt, denn Ravensburg hat
Friedrich Gutermann: Die älteste Geschichte der Fabrication des Linnen-Papiers. Weigel, Leipzig 1854, Seite 284. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Serapeum_6_284.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)