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sich herabwürdigten. Wollten nun die Städte so vielen Feinden nicht unterliegen, so mussten sie stets die Waffen bei der Hand haben[1], ihren männlichen Muth in der Brust bewahren und durch Einigkeit ihre Kraft, in dem einmal gehobenen Städterleben, zum Schutze ihrer Selbstständigkeit und ihres Handels sichern.[2]
Der Geist grosser Unternehmungen war nun geweckt[3],
- ↑ 12) Von dem Patriciat einer Reichsstadt heisst es in einer alten Schilderung: die Geräthe ihrer Häuser bestehen grösstentheils aus Silber und Gold, doch fällt nichts mehr in's Auge, als Schwert und Harnisch, Streitkolbe, und die Pferde, die sie besonders als Merkmal ihres Adels und alten Geschlechts aufstellen. Aber auch der Gemeine-Mann hat seine Waffen in guter Ordnung in seinem Hause, um bei der ersten Bewegung sogleich mit denselben an dem ihm angewiesenen Lärmplatze zu erscheinen.
- ↑ 13) Was den Heeresbanner der jungen Republik sieggekrönt schmückte und den Schild des muthigen Streiters ehrend zierte, war das „Burgerzeichen“ (Stadtwappen)*) und dieses galt dem gewerblichen Städter in Friedenszeiten als empfehlender Redlichkeitsstempel auf seiner Waare, denn auf wechselseitigem Vertrauen waren seine Satzungen gegründet, die er gegen schändlichen Missbrauch kräftig zu schützen wusste. **) – Auf solche Weise hat also das Stempelwesen seinen Anfang genommen.
- *) Das Stadtwappen den Handelswaaren beizufügen, war ein Vorzug des Städters, das ihm sogar zur Pflicht gemacht wurde. Es kommt diess auch beim Papier als Wasserstempel vor. Die älteste schriftliche Satzung finden wir bei der Weberinnung zu Ravensburg im Jahre 1380, welche lautet wie folgt: „Es soll auch Niemand kein breit noch schmahl Leinwand-Tuch hier auf die Bleiche thun, ohn der Burger-Zeichen.“ (Archiv.)
- **) „Item ditt: schütz barchant weber wart belumdet (angeklagt) datz er ain valsch zaichen hett an ain barchat tuch gemacht/ der wart flüchtig vnd wart im die statt eweklich verbotten.“
- *) Das Stadtwappen den Handelswaaren beizufügen, war ein Vorzug des Städters, das ihm sogar zur Pflicht gemacht wurde. Es kommt diess auch beim Papier als Wasserstempel vor. Die älteste schriftliche Satzung finden wir bei der Weberinnung zu Ravensburg im Jahre 1380, welche lautet wie folgt: „Es soll auch Niemand kein breit noch schmahl Leinwand-Tuch hier auf die Bleiche thun, ohn der Burger-Zeichen.“ (Archiv.)
- ↑ 14) Grosse Gesellschaften mit namhaften Summen bildeten sich auch in Ravensburg, besonders unter dem Patriciat (Geschlechter), für die schon schützende Bestimmungen, namentlich in Absicht auf ausländische Waaren, in den Satzungen von 1380 vorkommen. In einer Beschreibung des sechzehnten Jahrhunderts, aus den Handschriften des Ladislaus Sunntheim von Ravenspurg, finden wir die für die Geschichte des süddeutschen Handels nicht unwichtige Nachricht: „Item, die erst Gesellschaft in hochdeutschen Landen ist zu Rauenspurg durch die Burger genannt die Märli erfunden vnd gemacht worden/ vnd in dieselbe sind nachmalen kommen die Huntpiss (Hundbiss***)/ Besserer/ [263] Täschler/ Geldrich (s. Anmerk. 57.)/ Mondpretten (Mundpraten; von Spiegelberg, Pfyn an der Thur, Wellenberg und Rheinfelden etc.)/ Nidegg (Neidek, von Nelenhofen)/ Ankarithy (zu Ankareute)/ etc. vnd ist die gross Gesellschaft worden/ vnd haben gehandthieret in das Königreich Appels (Neapel)/ in Lamparten (Lombardei)/ in die Königreich von Arragon/ Valens in Kastilia vnd Katalonia. Darnach sind andere Gesellschaft auferstanden/ als der Fechli zu Memmingen/ der Meiting zu Augspurg/ der Menli zu St. Gallen vnd jezt der Fucker zu Augspurg/ vnd der Welser daselbs/ vnd in anderen Städten desgleichen.“ Ferner gehören zu dieser Gesellschaft: die Croaria, Brandis, Mettelin zum Rapenstein, Faber von Randegg, Roth von Schreckenstein, Sürgen von Sürgenstein, u. a. m.
Diese Handelsgesellschaft bestand durchaus aus Mitgliedern des reich begüterten Ravensburger Adels, sie war nicht nur im Besitze von grossem Capital Vermögen (s. unten), sondern auch von Land und Leuten. Sie hatte sogar ihr eigenes Erbbegräbniss, anfänglich in der sogenannten Spitalkapelle des Carmelitenklosters, wo sie im Jahre 1440 ein ewiges Licht stiftete, später aber, im Jahre 1461, liess sie auf ihre Kosten eine eigene Kapelle daselbst erbauen, und gründete den Gottesdienst in dieser mit ihrem Grossen- und Kleinen-Zehenten an Wein und Korn zu Markdorf; ebenso stiftete sie die sogenannte Schmalzspende 1334. – Wegen Geleitsverletzungen bei ihren Waarenversendungen gab es zwischen dieser Handelsgesellschaft und den übrigen Bürgern der Stadt Ravensburg mit den Rittern Wolfgang von Stein zum Klingenstein (Klingenstein an der Blau, unweit Herlingen) und Conrad Nuss sammt ihren Helfern und Helfershelfern in den Jahren 1458 bis 1460 gewaltige Spen und Irrungen, die sogar in offene Fehde ausbrachen, worüber in dem Archive der Stadt Ravensburg noch eine bedeutende Anzahl Urpheden sich befinden. – Von einem Mitgliede dieser Handelsgesellschaft sieht man auch dort folgende merkwürdige Adresse: „Dem Woledlen gestrengen Herren Andreas Hyrus von Honburg Ritter des Hochlöblichen Ordens Scti Jacobi dela Espada, Stadthauptmann zur Aleudia im Königreich Mallorca, Burgvogt zur Häguerra In Andalussia vnd in des heil. römischen Reichsstadt Rauenspurg Bürgermeister.“ (Archiv.)
Einzelne Glieder dieser Handelsgesellschaft versteuerten zu Ende des fünfzehnten Jahrhunderts in Ravensburg Folgendes: (Eidlich in die Steuer gelegt.)Jos, Frick, Caspar und Onuphrius Hundbiss 131,000 f. Hans und Rudolph Besserer mit ihrer Schwester 54,000 f. Teschler 20,000 f. Geldrich 36,000 f. Neidegg 12,000 f. Ankareute 55,000 f. Der reiche Mattelin mit seinem Bruder und seiner Schwester 150,000 f. Croaria 20,000 f. Haber von Randegg 40,000 f. Roth von Schrekenstein 100,000 f. Sürgen von Sürgenstein 24,000 f. Aus 372,000 Steuer-Capital wurden in dieser Zeit 1060 f. jährliche Steuer bezahlt. (Ueber den Geldwerth in damaliger Zeit s. Anmerk. 10.)
- ***) Die Familie Hundbiss gehört zu den ältesten adelichen Geschlechtern in Ravensburg. Sie schrieben sich von ihren Besitzungen, nämlich von Senftenau, Pfaffenweiler, Waltrams, Razenried, Hazenthurn, Broehenzell (zerbrochene Zell) u. s. f. und wohnten viele von ihnen schon zur Zeit der Welfen in Ravensburg, bei denen einige zweifelsohne Ministerialen waren. Auch findet man jetzt noch an der untersten Spitze eines Erkers an ihrem Hause in der Marktgasse zu Ravensburg über dem Hundbiss'schen Wappen die Jahreszahl 1100 in Stein eingehauen. Einer derselben, Frik Hundbiss, war im Jahre 1344 Landrichter in Oberschwaben, und [263] unter einem andern Hundbiss mit gleichem Taufnamen, der im Jahre 1397 Stadt-Amman in Ravensburg war, kam jenes Adelsstatut zu Stande, von dem schon oben (Anmerk. 9.) Erwähnung geschah. Das Andenken der Hundbiss lebt jetzt noch im Segen der so reichlich von ihnen bedachten Kirchen, Klöster und Armenhäuser daselbst fort. Von dieser Familie liegt auch die Vermuthung nicht ferne, dass Ravensburg unter ihrem Einflüsse zur Reichsstandschaft gelangte.
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Friedrich Gutermann: Die älteste Geschichte der Fabrication des Linnen-Papiers. Weigel, Leipzig 1854, Seite 262. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Serapeum_6_262.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)
Friedrich Gutermann: Die älteste Geschichte der Fabrication des Linnen-Papiers. Weigel, Leipzig 1854, Seite 262. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Serapeum_6_262.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)