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steter und fester haltunge haben wir angezeigte Graaffen und Herren Unser angebohren Sÿgel deß wir in gesambt gebrauchen vor Uns Unsern Erben und Erbnehmen ihrer unten anthun hangen, der gegeben ist nach Christi Unsers Herren Gebuhrt zu Ein Tausend fünff Hundert und ein und Zwantzigsten Jahrs Sontages nach viti[1]
Weil wir hoch ermelder fürst dan Ihren Unterthänigen suchen in Gnaden Stadtgegeben; als Confirmiren und bestättigen wir hiemit und in Krafft dieses Brieffes gedachter Unser freÿen Berg-Stadt Privilegia, so sie deren biß Dato in geruhligen Besitz und Gebrauch
gehabt und hergebracht, und weiter nicht
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Ernst August (Kurfürst von Hannover): Die Andreasbergische Freÿheit. , 1680, Seite 14. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Sankt_Andreasberger_Bergfreiheiten_von_1681_Seite_14.jpg&oldid=- (Version vom 20.8.2016)
Ernst August (Kurfürst von Hannover): Die Andreasbergische Freÿheit. , 1680, Seite 14. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Sankt_Andreasberger_Bergfreiheiten_von_1681_Seite_14.jpg&oldid=- (Version vom 20.8.2016)