Zum Inhalt springen

Seite:Rein0309.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.


ohne Unsere Keyserl. Verwilligung / oder Unserer verordneten Palatinen einiger Stands Erhöhungen / Nobilitationen, Raths-Tituln / oder praedicaten vnd dominationen sich anrühmen / oder selbst eigene Wappen mit offenen oder zugethanen Helmen formiren / der Gebühr zuverfahren / vnd dieselbe nach Gestalt deß Verbrechens vnd der Personen zu behöriger Straff zu ziehen schuldig vnd gehalten seyn solle.


46. Der Chur-Fürsten Amptsverwesere / Erbampter am Kayserl. Hofe nicht zu beeinträchtigen / noch denselben jhre Nutzbarkeit zuentziehen.

Dieweiln Uns auch sonderlich gebühret / deß heiligen Reichs Chur-Fürsten / als Unsere innerste Glieder vnd Haupt-Seulen deß Reichs / vor menniglichen in sonderbarer hoher Consideration[1] zu halten / so wollen Wir die Verfügung thun / wann deroselben Ampts-Verwesere vnd Erb-Aempter bey Unserm Keyserl. Hof begriffen / daß dieselbe jederzeit / vnd insonderheit / wann vnd so offt Wir uff Reichs-Wahl: vnd andern dergleichen Tägen Unsern Keys. Hof begehen / oder Sachen vorfallen / darzu die Erbämpter zu gebrauchen seyn / in gebührendem respect halten / vnd jhnen von Unsern Hofämptern keines wegs vor: oder eingreiffen / oder da je wegen Abwesenheit jhre Stellen mit berührten Unsern Hoffämptern jeweiln ersetzet werden sollen /

wollen Wir doch / daß jhnen den Chur-Fürstl. Ampts-Verwesern vnd Erbämptern einen Weg als den andern die von solchen Verrichtungen fallende Nutzbarkeiten wenigers nichts / als ob sie dieselbe selbsten verrichtet vnd bedienet / ohnweigerlich gefolget vnd gelassen / vnd nicht / wie bißanhero beschehen / von den Hof-ämptern entzogen / auch Unserm Hof-Marschall in seinem zukommenden vnd von dem Ertz-Marschall-Ampt dependirenden[2] Ampts-Verrichtungen durch Unsere Lands-Regierung oder andere / keinen Eintrag oder Hinderung gemacht werde.


47. Diese Capitulation, dem Geheimden-Reichs-Hoffrath und Cammergericht sich darnach zu richten notificiren und darauff zu beeydigen.

Damit auch Unsere Geheime so wol als Reichs-Hoffräthe / wie auch Unser Keyserl. Cammergericht zu Speyer dieser Capitulation gebührende Wissenschafft haben / vnd in ihren Rathschlägen / expeditionen vnd sonsten sich darnach richten / wollen Wir ihnen dieselbe nicht allein vorhalten / sondern


  1. Berücksichtigung, Rücksicht
  2. abhängigen