in deme getrungen würden / daß doch keines Wegs seyn soll / daß alles soll nichtig seyn.
37. Die Römische Cron / nach jüngsten Vergleich zu empfangen / die Keyserliche Residentz in Teutschland anzustellen.
Wir wollen auch die Röm. Königl. Cron föderlichst empfangen / vnd bey allem demselben das thun / so sich derhalben gebühret / auch alle vnd jede Chur-Fürsten vmb ihr Ampt zuversehen / zu der Crönung erfordern / vnd was zwischen beeden Chur-Fürsten zu Mayntz vnd Cölln wegen der vnter jhnen der Crönung halber entstandener Irrungen / ohnlängst gütlich beygelegt vnd vergliechen worden / hiemit confirmiret vnd bestättiget haben / vor dißmal aber den Crönungs-actum in der Stadt Cölln / zumaln die Statt Aachen wegen dero unlängst erlittener Feuersbrunst[1] darzu der Zeit vnbequem ist / celebriren und verrichten lassen /[2]
auch vnsere Königl. und Keyserliche / Residentz Anwesung / und Hoffhaltung im H. Röm. Reich / Teutscher Nation, es erfordere dann der Zustand zu Zeiten ein anders / allen Gliedern / Ständen vnd Unterthanen desselben zu Nutzen / Ehr und Gutem beständig haben und halten.
38. Keine Mandata, Rescripta und indulta[3] wider die Geld-Bullam[4]. Das Instrumentum Pacis und andere Reichs-Gesetze zuertheilen / das Widrige aber zu cassiren.
Wir wollen vnd sollen auch in dieser Unserer Zusag oder Wahl-Capitulation, der Güldenen Bull / deß Reichs-Ordnung / oder wie dieselbe ins künfftig geendert und verbessert werden mögte / dem obangeregten Frieden in Religion und Prophan-Sachen / auch dem Land-Frieden sampt Handhabung desselben / wie auch der in An. 1555. uffgerichtetem Cammergerichts: neben deß Reichs-Executions-Ordnung / auch mehrermeltem Münster- und Oßnabruggischen Friedenschluß / vnd deme zu Nürmberg An. 1650. uffgerichtetem Executions-Recess, auch andern Gesetzen und Ordnungen / so jetzo gemacht / oder künfftiglich durch Uns mit der Chur-Fürsten auch andern Ständen deß Reichs-Rath vnd zuthun mögten auffgerichtet werden zu wider / kein rescript, Mandat, oder Commission außgehen lassen oder zugeschehen gestatten / in einige Weiß oder Weg / dergleichen auch für Uns selbsten wider solche Güldene Bull vnd deß Reichs-Freyheit / den Frieden in Religion vnd Prophan-Sachen / auch Münster vnd Oßnabruggischen Friedenschluß vnd Landfrieden / sampt Handhabung desselben von niemand nichts
- ↑ Am 2. Mai 1656 brach in der Backstube eines Bäckers ein Feuer aus, das fast das ganze gotische Aachen zerstörte. Sieben Menschen starben, 4.664 Häuser wurden zerstört.
- ↑ Leopold wurde am 31. Juli 1658 in Frankfurt gekrönt, für weitere Informationen zum Wahl- und Krönungszeremoniell siehe Krönung der römisch-deutschen Könige und Kaiser
- ↑ Gnadenerweise
- ↑ korrigiert, im Druck Geld-Bullam