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Seite:Rein0296.jpg

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25. Zollbefreyungs-Briefe / oder Exemptions privilegia, darwider nicht zu ertheilen.

Und nachdeme etliche zeithero die Chur-Fürsten an dero Schiffbaren Strömen habenden Zöllen mit vielen und grossen Zollfreyungen über ihre Freyheit und Herkommen offtermal durch Beförderungs-Brief / auch Exemptions Befelch vnd zu praejuditz der Chur-Fürsten Zoll-Gerechtigkeiten ertheilte privilegia vnd in andere Weg ersucht vnd beschwehrt werden / das sollen vnd wollen Wir also vnverträglich abstellen / fürkommen / vnd zumaln nicht verhengen / noch zulassen / fürters mehr zu üben / noch zu geschehen / auch keine Exemptions privilegia mehr ertheilen / vnd die so darwider vnter wehrendem Krieg ohne deß Churfürstl. Collegii Bewilligung ertheilt worden / cassirt, todt und abseyn.


26. Freyer Lauff der justici und schwebender Rechtfertigunge / auch die Executiones ohngehindert ergehen zu lassen.

Ob auch einiger Chur-Fürst / Fürst oder ander Stand / die freye Reichs-ohnmittelbare Ritterschafft mit eingeschlossen seiner Regalien, immedietet, Freyheiten / Privilegien, Recht und Gerechtigkeiten halber / daß sie jhme geschwächt / geschmälert / genommen / entzogen / bekümmert / oder betrübt worden / mit seinem Gegentheil vnd Widerwertigen zu gebührlichem Rechten kommen / vnd jhne fürfordern wolte / dasselbe wie auch alle andere ordentliche schwebende Rechtsfertigungen / oder darüber am Keyserl. Cammergericht zu Speyer erkante Urtheile / und derselben Executiones sollen und wollen Wir nicht verhindern / abferdern / oder verbieten sondern der Justitz ihren freyen starcken Lauff lassen.

27. Der Chur-Fürsten und Stände / Landsassen / Lehen / ex capite laesae Majestatis[1] nicht zu confisciren.

Wir gereden und versprechen auch / daß Wir die Chur-Fürsten und Stände deß Reichs / imgleichen die gefreyte Reichs-Ritterschafft mit jhren angehörigen Lehen / die seyen gelegen / wo sie wollen / wann derselben Vasallen oder Unterthanen ex crimine laesae Majestatis oder sonsten dieselbe verwürckt hätten / oder noch verwürcken möchten / nach ihrem Willen schalten und walten lassen / keines wegs aber dieselbe zum Keyserlichen fisco


  1. etwa: die vor den Kopf gestoßene Majestät