und anlagen würde / So sollen vnd wollen Wir Jhme einige Vertröstung- oder Promotorial-Schreiben[1] an die Chur-Fürsten nicht geben / noch außgehen lassen / auch weder am Rhein / noch sonsten einigem schiffbaren Strom im H. Reich keine armirte Schiff / Außläger / Licenten,[2] noch andere vngewöhnliche exactionen, oder was sonsten zu Sperr vnd Verhinderung der Commercien, vornemblich aber den Rheinischen und andern Chur-Fürsten deß H. Reichs zu Schaden vnd Schmälerung ihres hohen Regals gereichig / verstatten oder zulassen.
24. Entscheidunge der Sachen / so andere Stände mit den Chur-Fürsten haben / sollen allein für den Reichs-Hoffrath gehören / und die anderswo Anhängige avociret werden.
Vnd[3] were es Sach / daß in solchen Fällen newer Zöll oder Uffsätz halber / dardurch der Chur-Fürsten Zöll geringert vnd geschmälert werden möchten / die Chur-Fürsten zu Rechtlichen Ansprüchen activè, oder passivè, geriethen / demnach dann solche Zoll-Regal vnd Privilegia allein von Römischen Kaysern vnd Königen mit Bewilligung der sieben Chur-Fürsten nach Anweisung deß 21. Artickels im Reich ertheilt und gegeben werden / vnd also dern darüber einfallender Streit Entscheidung vor Niemand als Uns gehörig / sollen solche Rechtliche Außsprüch vor Uns außgeführet vnd erledigt werden / vnd kein Chur-Fürst schuldig seyn / sich derenthalben weder an Unserm vnd deß Heiligen Reichs Cammergericht / oder andern Gerichten mit Ordinariis actionibus anstrengen zu lassen / gestalt Wir dann hierüber bey gedachtem Cammergericht gebührende Erinnerung vnd Verfügung zu thun nicht vnterlassen wollen / auch alle die jenige Process, welche an ermeltem Käyserlichen Cammergericht zwischen den vier Chur-Fürsten am Rhein sampt oder sonderlich / vnd andern deß Heiligen Reichs-Ständen oder Stätten zu vorigen Zeiten passivè oder activè anhängig gemacht / darvon widerumb ab: vnd an Unserm Keyerlichen Hoff-Rath avociren und ziehen.
- ↑ Unterstützungs-, Empfehlungsschreiben, siehe Eintrag im Deutschen Rechtswörterbuch
- ↑ Abgaben für die Durchfuhr von Waren
- ↑ Im Druck Vvd