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Seite:Rein0275.jpg

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ertheilt worden / stracks nach angetrettener Vnserer Keyserl. Regierung ohne einigen Auffschub / und so bald Wir nur hierumb gebührend ersucht und angelangt werden / denen Reichs-Constitutionen und Lehnrechten gemeß / zumal ohne Anhang einiger ungewöhnlicher general oder Special reservatori, Salvatori, oder dergleichen Clausue, sampt ubrigem allem / was in gedachtem Instr. Pacis und deme darinn confirmirtem tractatu Cherascensi, dem Hauß Savoya mehres zu gutem verordnet und zugesaget worden / erfolgen lassen / und Ihme darzu durch Vnser Keyserlich Ampt executivè verhelffen / auch deren keines unter einigem Schein / Vrsach / oder Fürwand / sonderlich auch die Belehnung deß Montferrats wegen der von dem König in Franckreich / dem Hertzogen zu Mantua schuldiger und noch nicht bezahlter 494000. Cronen / worin der [?]. ut autem omnium, etc. disponirt, und das Hauß Savoya allerdings befreyet / im geringsten verschieben oder auffhalten / benebenst Vnsere Keyserl. authorität bey dem Kön. in Hisp. etc. kräfftiglich einwenden / daß derselb dem Hertzog von Savoya die Statt Trino unverzüglich gäntzlich und ohne Entgelt restituiren thue / dem Hertzogen von Mantua aber von Keyserlicher Macht und Gewalts wegen alsbald ernstlich anbefehlen / auch jhne durch gehörige Mittel würcklich dahin anhalten / in einem vorgesetzten kurtzen peremptorischen termin sich alles exercitii jurisdictionis daselbst und an andern in dem Montferrat gelegenen / und dem Hauß Savoyen durch die Reichs: und vorhergangene Friedenshandlungen zuerkandten Ortten zu entschlagen / damit der Hertzog von Savoya seiner Ihme in demselbigen zuständiger Jurisdiction gebührend und ruhiglich geniessen möge / wie Wir dann nicht wenigers darob seyn / und durch Außfertigung ernstlicher poenal Mandanten verfügen wollen / daß weder Er der Herzog von Mantua und seine Nachkommen / noch auch jemand anders für sich oder von ihrerwegen fürterhin den jenigen / was wegen deß Montferrats für das Hauß Savoya in dem öffters angezogenen Friedenschluß und dieser unserer Capitulation begriffen / auff einigerley Weiß vnd Weg im geringsten etwas zu Contraveniren und zu wider handeln sich unterstehen / so thun Wir auch das jenige was das Churfürstliche Collegium jüngsthin vnter dato den vierten Junii an ihne wegen annullir: und Auffhebung deß dem Hauß Savoya zu Nachtheil unterfangenen Keyserlichen und Reichs-Vicariats und Generalats in Italien geschrieben / hiermit allerdings einwilligen und bestettigen / dergestalt / daß Wir ob desselben Begriff vestiglich halten / und die Hertzogen von Savoya bey Ihrer in Italien habender Vicariats Gerechtigkeit und Privilegien gebührend schützen und handhaben wollen.

Empfohlene Zitierweise:
Leopold I.: Kaiser Leopold I.: Wahl Capitulation. , Frankfurt am Main 1659, Seite 243. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Rein0275.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)