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Seite:Ravensburg Verkehrsleben 14.jpg

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von 1770, die in ganz Schwaben eine ungemein hohe Teuerung der Brotfrüchte mit sich brachte, würde im Mittelalter einen Teil der Bevölkerung zum Hungertode verurteilt haben. Aber mit Hilfe der verbesserten Chausseen vermochten jetzt die Obrigkeiten ohne Schwierigkeit Reis aus Italien und Getreide aus andern fernen Ländern herbeizuschaffen und zum Teil unentgeltlich, zum Teil unter den Selbstkosten an die Ärmern abzugeben und vielen dadurch das Leben zu retten.


VIII. [Verkehrshemmnisse]

Wenn wir den bereits angeführten Verkehrseinrichtungen noch hinzufügen das Kornhaus, das Salzhaus und das Waghaus samt der obrigkeitlichen Fürsorge für Maß und Gewicht, ferner die städtische Warenschau und den von Amts wegen aufgestellten sogenannten Unterkäufer, dann haben wir so ziemlich alles beieinander, was in reichsstädtischen Zeiten hier vorhanden gewesen ist an Veranstaltungen für positive Förderung auswärtigen Verkehrs. Zahlreicher aber und sehr einschneidend waren diejenigen obrigkeitlichen Maßnahmen, welche eine künstliche Erschwerung oder Unterdrückung auswärtigen Verkehrs entweder direkt bezweckten oder wenigstens zur notwendigen Folge hatten. Die Hauptkategorien dieser künstlichen Verkehrshemmnisse bestehen in folgenden:

  1. ) Der Zunftzwang mit seinem Streben nach möglichster wirtschaftlicher Abschließung gegen die Außenwelt;
  2. ) weiter, die Erschwerung des Verkehrs der Fremden und überhaupt die grundsätzliche Zurücksetzung der Auswärtigen gegenüber den Einheimischen auf fast jedem Gebiete der materiellen Interessen, namentlich bei dem Recht zum Verkaufen und Kaufen, im Gewerbebetrieb, in dem Gebrauche der dem öffentlichen Nutzen dienenden verschiedenen Einrichtungen und den dafür zu zahlenden Gebühren, endlich bei den Zöllen, Steuern und Abgaben;
  3. ) Bannrechte und Monopole; ein Salzhandelsmonopol war in Ravensburg zeitweilig in Kraft, in der Umgegend auch ein Eisenmonopol;
  4. ) zeitweilige vollständige Verkehrssperren gegenüber bestimmten Orten oder Gegenden; sie konnten vom ganzen Reich oder vom Kreis oder von einzelnen Gebieten ausgehen;
  5. ) zeitweilige oder dauernde Sperrung oder Erschwerung der Einfuhr gewisser Waren (in Ravensburg Wein und Leder);
  6. ) desgleichen Sperrung der Ausfuhr (dabei kommen unter anderm in Betracht: Korn, Unschlitt, Tierhäute);
  7. ) Stapel- und Niederlagsrechte, Straßenzwang waren in ältern Zeiten als verkehrsfördernde Einrichtungen gedacht, im Laufe der Zeit aber aus einer Wohltat zur Plage geworden. Ravensburg besaß keine solchen Vorrechte; wohl aber war es von solchen andrer Orte gelegentlich belästigt;
  8. ) endlich sind zu nennen als nicht geringe Verkehrshemmungen die einheimischen und die fremden Zölle.

Neben diesen künstlich erzeugten Verkehrshindernissen her gingen die von der Natur oder den Umständen gegebenen. Vor allem war es die Unsicherheit der Landstraßen, namentlich infolge des im frühern Oberschwaben besonders heimischen