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Seite:Priorato Hamburg 160.jpg

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nicht weiter appellirt werden. Denn Kaufleute können ihre Zeit nicht durch Appellationen an die Kammer zu Speier oder an den Reichshofrath verlieren.

Sodann ist noch die Kammer vorhanden, bestehend aus acht Bürgern, welche die öffentlichen Einnahmen erheben, und nach Anweisung des Senats die Ausgaben beschaffen. Sie müssen immer zu Anfang des Jahres genaue Rechnung ablegen, durch welche gute Regel viele frühere Unordnungen verhütet worden sind.

Wenn es sich darum handelt, einen Krieg anzufangen, oder einen Frieden oder ein Bündniß zu schließen, oder wenn andere wichtige Dinge vorliegen, aus denen ein Schade für die Stadt entstehen könnte, so versammelt der Senat zwölf dazu bereits erwählte und bestimmte Bürger, und beräth sich mit ihnen. Ist die Sache schwierig, so werden noch 48, und wenn auch das nicht ausreicht, 144 berufen; in besonders schwierigen Angelegenheiten aber wird die gesammte Bürgerschaft versammelt. Man nennt sie die erbgesessene (possessionaria), und in solchen Fällen ernennt man auch wohl Deputirte aus der Bürgerschaft, um desto besser mit dem Senat zu berathschlagen.

Es ist auch noch ein anderes Collegium von zwölf Personen vorhanden, welche man Oberalten (der Verfasser schreibt zweimal Overslters) nennt, drei aus jeder Parochie. Sie versammeln sich in einem besondern Zimmer auf dem Rathhaufe, und haben einen Syndikus und einen Secretair. Ihr Einfluß ist groß, denn sie controlliren gewissermaaßen den Senat, und pflegen ihm bisweilen zu opponiren, so daß er nachgiebt. Sie repräsentiren die gesammte Bürgerschaft, und der Senat kann ohne ihre Zustimmung über keine öffentliche Gelder verfügen.

Der Zoll, den man von Waaren, von Wein, Bier und dergl. erhebt, wird von einem Senator, einem Bürger, und einem andern verwaltet, der bei dem Zoll assistirt, welchen die Admiralität erhebt Diese halten täglich Sitzung, außer Sonntags, von 10 bis 12 Uhr Morgens, und von 2 bis 4 Uhr Nachmittags. Obgleich der Zoll mäßig ist, da er nur 1 3/4 Procent beträgt. So bringt er, bei der Menge der Kaufmannsgüter, doch viel ein.