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Ferdinand II., Johann Georg I. von Sachsen: Prager Frieden |
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daß die angeregte Vnterredung / vnnd mit Ihrer Keys. Mayt. allergnädigstem guten Einwilligen die Vergleichung desselben Puncten erfolge / Ihre Keys Mayt. Ihro selbst / vnnd Ihrem Keys. ReichsHoffRaht in einigem Stück / zumahl auch an Handhabung vnnd Execution dieses gegenwertigen Friedenschlusses / gantz nichts wolten gesperret noch entzogen haben.
Der Augspurgischen Confessions Verwandten ChurFürsten vnd Stände des Reichs Agenten vnd Procuratorn sollen am Keyserlichen Hoff / wann sie sich sonsten / wie die ReichsHoffRahts Ordnung mit sich bringt / gebürend legitimiren / vnd Ihrer Keys. Mayt. Verordnung / so der Agenten vnd Procuratorum halben / an dero Keyserlichem Hoff gemacht / gemeß verhalten / gleich wie bey der hochlöblichsten Keyser Maximiliani II. Rudolphi II. vnd Matthiæ Zeiten / vnweigerlich geduldet / vnnd in keinerley wege / vmb der Religion willen / angefochten werden.
So sol auch keine Sach durch die Röm. Keyserl. Mayt. vom Keyserlichen Cammergericht an Keyserlichen ReichsHoffRaht abgefordert / was einmahl am Cammergericht præveniendo Rechthengig gemacht / vnnd dahin gehörig ist / daselbst gelassen / vnd erledigt vnd vnwissend der sämbtlichen ReichsStände dem Cammergericht kein Keyserlich Gesetz gegeben werden.
In der Pfälzischen Sach /[1] als vber welche die Jahr hero viel grawsame Motus, Vnruhe vnnd Beschwerung vorgangen / haben die Churfürstl. Durchl. zu Sachssen instendig darauff gedrungen / daß dieselbe / so wol in puncto der ChurWürde / als der Landen / gäntzlich vnnd zu grunde möchte beygelegt vnd vertragen werden. Dieweil aber Weltkündig / es auch das hochlöblichste Churfürstliche Collegium zu Mülhausen Anno 1627. also befunden / das der proscribirte Pfaltzgraff Friederich[2] alles des Vnheils / so in Ihrer Keys. Mayt. ErbKönigreich Böheim / vnd folgends im Römischen Reich entstanden / ein Haupt Anfänger vnd Vrsacher / vnd Ihre Keys. Mayt. sampt dero höchstgeehrtem Hauß darüber in viel Million Schulden vnnd andere grosse Schäden kommen / auch theils Erbländer / wegen des auffgewandten KriegsVnkostens / dahinden lassen müssen / vnd daher von Ihrer Resolution, wie starck vnd eyferig auch Churf. Durchl. zu Sachssen sich darumb bemühet / nicht weichen wollen: Als sol es bey dem jenigen / so Ihre Keys. Mayt. wegen derselben Chur- vnd Lande / für Ihre Churf. Durchl. inn
- ↑ gemeint ist die Übertragung der pfälzischen Kurwürde auf Bayern, nach dem Friedrich V. von der Pfalz die Wahl zum böhmischen König angenommen hatte
- ↑ Friedrich V. von der Pfalz
Ferdinand II., Johann Georg I. von Sachsen: Prager Frieden. Dresden (Erstdruck), Frankfurt an der Oder (Nachdruck): Michael Koch (Nachdruck), 1635, Seite 14. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Prager_Frieden_014.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)