Karl V.: Römischer Keyserlicher Maiestat Ordnung vnd Reformation guter Pollicey im Heyligen Römischen Reich | |
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dergleichen vbelthatten gefolget / vnd noch zu dem / das etwan durch trunckenheit die heimlicheitten so pillich verschwiegen offenbart werden. Auch solche laster den Teütschen deren manheit von alters hohe berümpt bey allen frembden Nationen verechtlich.
¶ Deßgleichen daß zu vil malen jnn kriegs leuffen dadurch zwischen den kriegs[1] leuthen / zwitracht vnnd Meutterey entstanden / Auch gegen den hauptleutten vngehorsam geperet / darzu werden dadurch alle zerung erhöhet vnnd erhliche gastung vnd geselschaft[2] (daruon etwan die Teuschen fürnemlich gepreiset worden) gemindert vnnd vermitten. Zugeschweigen das das zutrincken eyn entlich vrsache ist alles vbels / vnnd dem menschen an seiner seelen seligkeit / Erhen / gunst / vernufft / vnnd manheit nachteilig. Demnach gepieten wir allen vnnd yeden Churfürsten / Fürsten vnnd anderen stenden Was wirden / wesens / standts / oder landts die sein / das sie jren vnderthanen zu exempel vnd das sie die selben zustraffen desto mehr / vrsach haben / Das zutrincken gentzlich fürsich selbs meiden / Auch an jren hofen / allem hoffgesinde vnnd jnn jren fürstenthumben herschafften landen gebieten vnd oberkeiten allen jren vnderthanen ernstlich bey zimlichen peenen vnnd straff das zutrincken zumeiden / verpieten vnnd darüber ernstlich halten. Wie wir daß hiemit ernstlich gepieten vnnd strengklich gehalten haben wollen.
¶ Nachdem Ehrlich zimlich / vnnd pillich / das sye eyn yeder wes wirden oder herkommen der sey / nach seynem stant Erhen vnnd vermögen / trage / damit jnn yglichem standt vnderschietdtlich erkandtnüß sein möge. So haben wir vnß mit Churfürsten / Fürsten / vnd stenden nachfolgender ordnung der cleydung vereingt vnd verglichen / die wir auch bey straff vnnd peen darauff gesetzt gentzlich gehalten haben wollen.
¶ Vnnd erstlich setzen ordnen vnd wollen wir / das der gemein Bawerß man / vnnd arbeitte leute / oder tagloner / vff dem landt / kein ander tücher / dan jnlendisch / so in Teutscher nation gemacht Doch stammet / lündisch / mechlisch / lirisch / vnnd dergleichen gemein tücher / außgescheiden / tragen vnnd anmachen mogen / Vnd die rock
Karl V.: Römischer Keyserlicher Maiestat Ordnung vnd Reformation guter Pollicey im Heyligen Römischen Reich. Mainz, 1530, Seite 11. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ordnung_und_Reformation_guter_Policei_11.jpg&oldid=- (Version vom 5.3.2017)