Karl V.: Römischer Keyserlicher Maiestat Ordnung vnd Reformation guter Pollicey im Heyligen Römischen Reich | |
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gottßlesterung vngehorter weiß / auch das zutrincken inn gemeyn übung vnd brauch kommen. Deßgleichen hat köstlicheyt der kleydung vnder der ritterschafft / Adel / Burger / vnd bawrßmann dermaß vnd also überhandt genommen / daß dardurch nit alleyn sonder person / sonder auch gemeyne landtschafft / inn abnemen vnnd ringerung jrer narung gewachssen sein. Als nemlich so wirdt durch die gülden tücher / Sammat / damasten / adlas / frembde tücher / köstliche birreten / perlin / vntzgolt der man sich jetzo zuo köstlicheyt der kleydnug gebraucht eyn überschwencklich gelt / auß teutscher Nation gefurt / solche köstlicheyt der kleydung / wirt auch durch auß also vnmessig gebraucht das vnder dem Fursten vnd Grauen / Grauen vnd Edelmann / Edelmann vnd Burger / Burger vnd Bawrßman / keyn vnderschied erkant werden mag.
¶ Demnach haben wir / sampt Churfürsten / Fürsten / vnnd stenden zuo eyner göttlichen / ehrlichen nützlichen vnd hoch notturfftigen reformation obberürter vnd anderer mengel vnd vnordenung imm heyligen Reich folgendt ordnung auffgericht die wie euch allen sampt vnd sonder hiemit verkünden / vnd wollen / daß jr derselbigen / alles innhalts bei straff vnd peen inn jedem artickel verleibt / strenglich vnd vestiglich für euch selbs gelebet / vnd die ewern dahin weisset vnd vermoget dieselbig vnser ordenung vnd reformation bei vermeidung der selben straff also vnnachleßlich zuohalten vnd der nachkommen.
¶ Wiewol inn geystlichen vnd weltlichen rechten / vnnd darzuo auff fordern gehalten Reichßtägen gottßlesterung / vnd gotts schwüre / bei hohen peenen vnd straffen / verbotten sein / So haben wir doch deßhalb wenig besserung befunden / sonder merung der selben laster / auch merckliche versewmlicheyt der oberkeyt halb an gepürender straff vermerckt. Dieweil aber solchs der beschwerlichsten übel eyns dardurch Gott der almechtig nit alleyn gegen den übelthettern / sonder auch den oberkeytten / die solchs zuo werhen / schuldig sein / vnd gedulden zuo den wercken des zorns vnd erschröcklicher zeitlicher vnd ewiger straff bewegt wirdet.
Demnach setzen / orden / vnnd wollen wir / daß keyner wes standts oder wesens der sei / Gott vnsern schöpfer Marien seine ausserwelte Muotter vnd gottes heyligen / lestern oder bei jrem heyligen namen fluochen oder schweren sonder die selben / wie
Karl V.: Römischer Keyserlicher Maiestat Ordnung vnd Reformation guter Pollicey im Heyligen Römischen Reich. Mainz, 1530, Seite 4. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ordnung_und_Reformation_guter_Policei_04.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)