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Mesmer Ordnung im Speicher neue & alte.
12. Solle der Mesmer auch alle Jahr vor der Kirchhöri anhalten, zu vor aber sich bey dem
Hr. Pfarrer u. vorgesezten anmelden, um erlaubnus vor E.E. Kirchhöri stehen zu dörfen
und wann er dan gebührender Maßen sich da gemeldet u. angehalten hat, soll eine um-
frag bey dem Hr. Pfr. u. Vorgesezten geschehen, ob jemand etwas rechtmäßige Klage
wider ihn habe, oder ob man zufrieden mit seinem Dienst seyn könne.
13. Wegen abholz ist erkent worden, das dem Meßmer daß was eß in der Kirchen
gebe zugehöre, u. dem Hr. Pfr. was es in dem Pfarr Haus giebt, überlaßen werden
solle, es verstehet sich aber von selbsten nur Späne u. hobel scheitlen, den was brauchbar
ist, seye eß an Bretern oder anderem Holz, so solle solches der Baumeister versorgen,
damit man eß im Nothfall wieder haben u. gebrauchen könne.
PS. wegen Vesper Trunck ist die Erkantnus pag. zulesen.
Es ist auch zum beschlus erkennt worden, daß durch den Hr. Copei schreiber
2 Exemplar Ververdiget werden, eines ins Pfarr Haus, und eines in die Trestkammer
zulegen, ein solches soll alle Jahre vor samtl. Hr. Vorgesezten, dem Meßmer
vorgeleßen werden, damit nichts in Vergeßenheit komme.
P.S. Da nach geendigtem Gottes Dienst das laufen vieler buben grose unordnung
gemachet, als könnte diesem unfug am besten geholfen werden, wann der Mesmer
zum außläuten in den Thurm gehet, das er die Thüre hinter ihme zuschliesen
würde. Die Verzeichnus der Meßmer u. ihre belohnung ist Foljo 39 zusehen.
[Ao. 1773] Wurde Erkent: von denen Hr. der Kirchen Rechnung.
1.Wegen den Gräber, die ein schauflen breit von einander machen,
und auf Häuflen, (Grabhügel)
2. Sturm Leüthen alle glocken eine um die andere anziehen, und so
lang Continuieren, so lang eß nöthig ist, u. die Feur Haubtl. befehlen.
3. am neu Jahr abend und morgen nur eine Viertel stund lang Laüten,
und niemahl in das schlagen leuthen.
4. Jm Winter um 5 uhr bätgloken Läüthen.
[ao. 1811] Wurde wegen neuem glaüt u. der großen glocken halber, weil dieselbe von
[AU 1] 2 Männer muß geläut werden, das Wartgeld verbeßeret um ƒ. 5½ hiemit,
und mit inbegrif des Sondereggers Vermächt, auf ƒ. 40 zusammen gesezt, u.
darvon ƒ. 20 vor Haus Zins abgehet. Deßgleichen wurde auch der Läüter-
u. Verstatterlohn verbeßert, u. folgendes bestimt worden, und Erkent:
Bey Hochzeit anläßen, möge der Meßmer vor das Läüten 30 xr., von Gmeinds
gnoßen, u. von bey- u. Hindersäßen ƒ. 1 beziehen, und die an andern orten sich Copul.
laßen auch ƒ. 1 von Frömden u. einheymischen. Jtem vor Läüten u. Verstatterl.
von Weiber 36 x, u. von Mannen 48 xr. von den armen, hingegen von Vermöglich.
Weiber ƒ. 1 u. Männer ƒ. 1.12xr, und von unerwachsen halb so viel, 24 x, von armen,
und 36 x von bemitelten Leüten Kindern.
- ↑ an der Kirchen Rechnung
Johann Bartholome Rechsteiner: Beschreibung der Gemeinde Speicher. , 1810, Seite 366. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:KB_AR_Rechsteiner_Chronik_Ms401-369_Seite_366.jpg&oldid=- (Version vom 12.12.2024)