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Mesmer Ordnung im Speicher ao. 1790
[Ao. 1790] seye oder nicht, was an glocken und Zeit, Seilern abgehet, solle ein bauHr. zur hand nehmen,
und versorgen, wo u. wie er es gut findet.
5t. Solle er in dem Kirchhof oder Gottes Acker eine anständige ordnung halten,
die gräber in rechter tiefe u. guter ordnung nach einander machen (gewüße Fäll ausgenommen)
[AU 1]auch sollen sie erhöcht und nicht eben gemachet werden wie ein brachfeld, u. weder wenig
nach viel darin pflantzen, das Graß so in selbigem wächst mag er brauchen wie er
will, aber weder kleines nach großes Vieh darin laßen, er soll auch allezeit den Kirch-
hof wohl beschloßen haben, damit weder Tags nach nachts unter keinerley Vorwand nie-
mand hin einkommen könte.
6t. Solle er schuldig seyn bey jedem Gottes dienst in der Kirchen hinab zusezen, u. seinen
steken zu gebrauchen, so oft eß nöthig seyn wird die S.v.hunde hinaus zuschaffen, und
beyde Thüren zubeschließen, oder wieder auf zuthun, und andere unfugen in u. ausert
der Kirchen, während dem gottes dienst zu verhüten, er solle auch auch etwann selben bey den
Kinderlehren bey der fordern Kirchen theüren hinaus gehen, u. die auf dem Plaz sich
befindeten Weiber, Knaben u. mägden hin ein zur hintern Thür weisen, u. die Knaben
auf die emporkirchen Jagen und gute ordnung haben, da für den gulden ihme bezalt
wird für seine belohnung.
7t. Soll er Winters Zeit auf dem Kirchen platz fleisig den Schnee hinweg räumen u.
gute Wege machen, von der Kirchen bis zum brunnen u. wieder von der Kirchen bis
zum Pfarr Haus u. bis zu des Hr. Schläpfers Gut, u. so weiters, da für hat er ƒ. 8
oder nach umständen die belohnung. Jm Sommer solle er auch alle Stein u. anders
aufleßen, oder zusammen rechen, damit der Kirchen plaz keinem Thiergarten gleich
sehe, sonderen säuberlich seye, und die buben nicht grad steine auf dem selben bey
der hand finden auf das Kirchendach oder in die Fenster zu werfen.
Das Lindenlaub u. graß ist dem Hr. Pfarrer er kan es aber nach belieben
dem Meßmer geben oder wem er will.
8t. Leütung der Glocken, solle ein Meßmer zur rechten anständigen Zeit thun
wie in benachbarten Gemeinden, am morgen von St. Galli Tag an, bis anfangs
merzen um 5½ Uhr, u. um 3 Uhr zu Vesper und des abends beym zunachten.
Den Leichenleüthen muß er fleisig acht geben bis sie auf die bestimten pläz kommen,
nehmlich wann eine Leich von Kohlhalden herkommt, so soll er anfangen mit der ersten
Glocken leüthen ob der Segen, vom Gern her hinter Lorenz Rechsteiners haus.
Vom Bendlehn ob der neuen Brugg im Maas genant, in Rüthinen bim mühligraben,
ab dem Ebni beym Steinbruch. Auf Vogelisegg, und Egghölzly.
Er soll auch nicht ehender mit allen glocken zusammen Leüthen bis sie näher sind,
ist aber eine Leiche im Dorf, so wird er ein 1/2 Viertel Stunde vor dem Schlagen
anfangen der Leich läüten, damit er auf den Schlag zusammen Läüten könne.
Am Sontag morgen soll er schuldig seyn den Hr. Pfarrer zu fragen ob er Läüten solle.
- ↑ Grabhügel
Johann Bartholome Rechsteiner: Beschreibung der Gemeinde Speicher. , 1810, Seite 364. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:KB_AR_Rechsteiner_Chronik_Ms401-367_Seite_364.jpg&oldid=- (Version vom 29.11.2024)