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Sonder- und Wunderbare Todes Fähl im Speicher.
Ao. 1782 - Hs. Heinrich Rechsteiner, im Flecken, wurde durch einen Schlag oder Steckflus in
der Kirchen getroffen und alsobald verscheiden, das er auß dem Gotts Haus getragen worden.
[Ao. 1781 a 28. Febru.] an einem Sontag vormittag Starb Plötzlich Daniel Zürchers Fräüly an
[AU 1]der Kohlhalden wohnhaft, das algemeine gerücht ergieng alsobald, der Mann hab
sein Ehweib Todt geschlagen, deswegen er ohne Anstand, nebst allen
so im Haus geweßen verhört worden, Er gestand zwar ein, das er
nach vormittag a 10 - Uhr einen Wort wexel mit Jhro gehabt, und
da Sie Jhme böse Wort gegeben, er einen schlag mit der Faust gegen
Jhro gethan, aber nur etwas angestreift, da sie in allem Zorn jhme
ausgewichen, und in die andere Stuben hin über gesprungen, und nach aussag
des Hauß Manns habe Sie nichts mehr geredt, als diese bange wort
ach! Bättet doch, ich muß Sterben, und in Zeit von einer halb Stund
war Sie verscheiden, etwas vor 11 uhr, Hr. Docter Landsfähnrich
Gruber, und hiesiger Hr. Docter Zuberbühler, nebst beden haubtl.
& Copei schreiber, fisidierten den Leichnam, aber fanden nicht das
geringste Zeichen, von gewaltthätigkeit oder Tödtlichen Streichen,
auf dieses gab Hr. Landamann Wetter, nach befehl den Leichnahm zu er-
öffnen, auch dabey könte nichts endeckt werden, das die Edlen Theille
des Körpers bym geringsten verletzt, weder Zeichen nach Mosen angetroffen
worden, und haben die Hr. Doctores, die ursachen dieses schnellen
Tods, einzig deme zugeschreiben, will Sie schon oftmahlen zu der Zeit
da Sie jhr geblübt bekommen, starcke Enge ausgestanden, so seye der-
mahlen durch starcken Zorn, schrecken, und aufwallung des geblübst
die Enge so starck über das Hertz gekommen, das sie plötzlich darvon
ersteckt worden, auch das blut jhro so Starck zwischen haut & Fleisch
getreiben, das der ganze Körper blau, und aufgetriben anzusehen
geweßen &c. Endlich wurde Sie am Mittwochen beErdiget, worüber
Hr. Parrer eine scharfe buß Strafpredig gehalten, und war Jahr W. alt.
Der Daniel Z. wurde vor großen Rath Cittiert, und erwahrtete ein mildes
Urtheill, aber zu seinem ungluck, kam nach ein solcher zu fahl darzwi-
schen das Lutz, ab Waltzenhausen, im Zorn sein Kind ca. 7 Jahr
alt, zuboden geworfen und geschlagen, das solches mit größtem schmerzen
ein wenig Tagen darauf gestorben, und der Lutz also bald gefängl.
eingezogen worden, das gleiche geschach auch dem Daniel Zürcher,
und ist der Lutz mit der Ruthen geschwungen, und im ganzen
Land Wein und Most verbotten x; der Zürcher aber unter den
Prangen gestelt, und vor der Sitteren, Wein und Most verbotten
worden u. ƒ. 40 gestraft ao. 1781 d 9. Ch Herbstmonat.
- ↑ Ao. 1753 aug. Daniel Rechsteiner. Hr. Hs. wegen betrug u. Diebereyen, unter den Pranger u. nebend den Scharfrichter gestelt auch ƒ. 30 gestraft worden.
Ao. 1761 25. Julj, Cathrina Scheferj, wegen Hurerey, das urtheil ab dem Rathhaus, und ƒ. 50 gebüßt worden.
Ao. 1768 5. Junj, Johanes Keller, Schulmeisters, wegen Versuch zum Falsch Münzen, auf den Prangen gestelt ƒ. 60 gestraft, Wein u. Most verbotten.
Ao. 1769 6. Aug. Cathrina Kästly, 18 - Diebstähl, unter den Prangen gestelt, 30 lb. gestraft, Wein u. Most verbotten worden.
Johann Bartholome Rechsteiner: Beschreibung der Gemeinde Speicher. , 1810, Seite 349. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:KB_AR_Rechsteiner_Chronik_Ms401-352_Seite_349.jpg&oldid=- (Version vom 22.11.2024)