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Seite:KB AR Rechsteiner Chronik Ms401-337 Seite 334.jpg

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Scharfschützer, neu Schüzer Hauß & Zielstatten im Speicher.

[178 ] hat auch ein zeigerhüten müßen gemachet werden Laut oberkeitlicher erkantnis,
weil würcklich Zeiger getrofen und Tod geschoßen worden.
[1790]      Die Schwendiger haben bis dahin ihre gaaben meistens in der Schwendy
verschoßen, zufolg oberkeitlichem Befehl aber war solches ohne Maurstöck
verbotten, deßwegen Hs. Jörg Lancker Wirth auf dem Einfang erlaubt
worden auf seine kösten Maurstök machen zudörfen, jedoch der Kirchhöri zu
allen künftigen Zeiten ohne beschwärden, und mußte vorläufig von 2 RH.
der augenschein eingenommen werden, ob solche an ein sicheres ort gemacht werden.
[in 1790r] Jahren, ist das schießen von Freyerhand hier angefangen worden, von der Ledig-
oder außschuz Compagnie, weil sie aber darzu kein Recht auf dem Scheiben-
böhel haten und alle mahl fragen mußten und ihnen könte abgeschlagen
werden vom besizer des Guts, und darzu auch nach Scharf Schüzer ent-
standen, so haben diese bey T.Hr. Landammann Zellweger, so weit bringen
können, das befehl und gewalt ertheilt worden, eine neue Zihlstatt und ein
neues Schützerhaus auf der Gemeind kosten zuerbauen, welches Hbt. Conrad
Schläpfer, so gut befolget das er ƒ. 1105.38 xr unkösten gemacht und Verbauen
[1807] in hinder Willen genant, und durch eine anlag die Leut zum zahlen ge-
zwungen worden, so viel Freyheit haten wir nach.
[1812] hat Christen Meyer von Hundwil gebührtig, in Buchschwendy auf hohe erlaub-
nus hin auch eine Zihlstatt zu seinem Wirthshaus gemachet auß eignem kosten.