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Von Brönnen & Waßer auf der Röhrenbrug.
[AU 1] Röhrenbrug, mag den nammen vermuthlich von Jhrer brügelbrug herbekommen
haben, die vor deme bronnen Trög gewesen, da vor alten Zeiten, auf solche
art, die meisten Weg und Straßen, mit Rondemholz, oder brügel,
und nicht mit Steinen besezt geweßen, welche viel Jahr gut gebleiben.
Das dieses Waßer, & brönnen vor dem Speicher Kirchenbau, denen damal. ca. 6 oder 7 alten
Häußer u. 2 güther, gehört ist außert zweifel, u. das dieses waßer zu den alten
meßmers häußer gegangen hat eß sich gezeiget bey außgrabung des bronnenbeths Fundaments,
da würckl. nach die alte Waßer Fuhr unter haubtmann Kellers garten hindurch gefunden ist
worden, u. darauß zuschließen ist, das ao. 1613, da haubtm. Wälty Rechsteiner sein
Haus u. Stadel weggenommen vom Plaz wo nun die Kirchen steht, so muß der Stadel auf die Röhrenbrugg
gesezt worden seyn, u. das Waßer also auch auf die Röhrenbrug verlegt, u. vermuthl.
damahlen schon E.E.Kirchhöri den unterhalt deß Waßers wird übernohmmen haben.
Da Kirchen u. Pfarr Hauß gebauen worden, man hat zwar keine Verschreibene Rechte u.
abkomnus, aber das erste Kirchen Buch zeiget das in dem ersten Kirchen Rechnungen 1659
(so aber erst Ao. 1659 angefangen worden zunottieren) Jederzeit die Kirchhöri den waser
unterhalt u. kösten bezalt haben, sie waren aber so klein das von 1659 bis 1686
hiemit in 27 Jahren die kösten zusammen nur ƒ. 13.30 3/4 belaufen, die Häußer aber
mußten helfen Tüchel & bronnen stuben aufgraben, aber niemahl. nichts zahlen müsen.
Da aber von Zeit zu Zeit nicht nur mehrere häußer gebauen worden, sondren auch die
alten Häußer vergrößret, das also der Waßer gebrauch Je länger Je gröser worden,
u. die Hr. Vorgesezten auch wegen zunehmenden kösten nicht mehr alles zahlen wolten,
so wurde vor sehr nothwendig u. anständig gefunden an stat denen bronnentrögen,
Bronnenbether zumachen, damit zu denen Wöschen, wie auch in Gott verhütetem Feur
außbruch mehr Waßer behalt seye, so haben die meisten Häußer schöne gaben Versproch.
u. solches d Hr. amt-haubtl. u. Räthen vorgetragen welche ao. 1782 d 14. merz desweg.
Folgendes Erkent: Erstens wolle man vor das PfarrHaus auß dem Kirchenguth
zahlen an Bronnen bether, und darzu erkauftem boden, und alle andere neue kösten zahlen
den Drytentheil, und auch 1/3 theil von nun an u. zu allen Zeiten helfen unterhalten.
2tes sollen die andren 2/3 theil die Waßer genoßen übernehmmen, u. an den erkauften
Boden, Bronnenbether, wie auch andere deßwegen auflaufende neue Kösten bezahlen
u. so fort auch in Zukunft zwej Dritel unterhalten, u. einen bronnenseckel einrichten
darzu 3tes sollen die neuen Häußer so in Zukunft auch wieder zu dem Waßer
gebauen werden, u. dasselbige gebrauchen wollen, sich in bronnensekel schuldig
seyn sollen einzukaufen, und so viel von Hr. Vorgesezten bestimt u. Erkent wird
zubezahlen.
4tes damit aber solches nicht in Vergeßenheit komme, soll ein Bronnen buch gehalten gemacht &
[AU 2] alles ordentlich verschreiben, u. die unkösten fleisig darin nottiert werden.
5./ wird eine Waßer ordnung gemacht, u. alle die Jenigen so solche durch unordnung
oder unsauberkeit übertretten, d HEr Vorgesezten zur gebührenden abstrafen
eingegeben, und die Buß in bronnenseckel mögen bezogen werden.
[Ao. 1789 d 21. Jan.] ist von Tit.HHr. amt- haubtl. u. Räthen, ein Steiniges bauch Hauß auf die Röhrenbrugg zu bauen
Erkent worden, u. das die Kirchhöri, auch widerum an die bau- und unterhaltungs kösten
[vor das Pfarrhaus] den drytentheil bezahlen wolle, u. die andren 2/3 theil sollen die häußer bezahlen.
Johann Bartholome Rechsteiner: Beschreibung der Gemeinde Speicher. , 1810, Seite 329. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:KB_AR_Rechsteiner_Chronik_Ms401-332_Seite_329.jpg&oldid=- (Version vom 22.11.2024)