Zum Inhalt springen

Seite:KB AR Rechsteiner Chronik Ms401-308 Seite 305.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

305
188

Ausgeschworen & den Glauben Schangiert vom Speicher.

[Ao. 1651] Daniel Schitly, ein Müller hat ausgeschworen hier, und ist in Fleckstetten
unter dem Margrafen von Baden Hochberg und Durlach gezogen und mit
Mareya Hasin hochzeit gehalten.
[1665] Jacob Kellenberger, Bartlis Sohn, ist gen Reichen bey Baßel, gezogen,
und hier außgeschworen und also das Gemeind Recht auch aufgeben.

[1780] Johanes Kellenberger, von hier, hat 1771 in der Theuren Zeit Kriegs
dienst in Preüßen genomen und Bürger Recht in.  angenomen
und durch ein Schreiben das in hießiger Tristkammer ligt hießiges
Land und Gemeinds Recht quittiert und hat man ihme seine Mitel so
in circa ƒ. 200.- bestanden, mit ƒ. 8.48 x abzug der obrigkeit, u. hier
[1781] abfolgen laßen.
[1790] Johanes Frener, Ulrich Freners seel. Sohn von hier, der aber in St. Gal.
gebohren und auferzogen worden, hat daßiges Burger Recht angenommen
und unßer Land- u. Gemeind Recht aufgeben u. ƒ. 70 abzug zalt,
ist nach in diesem Jahr gestorben dort.

     Folgende haben den Glauben Schangiert
[1611] hat sich Conrad Rechsteiner, B!      vom Speicher oder Trogen nach damahlen sich im
Tablet haußhäblich gesezt. Trogen und Speicher gehörten nach zusammen.
[1740] Ulrich Graf, von Speicher, Klößlis Ulrich genant, hat vor etwas Zeit
in Appenzell die Catholische Religion angenomen, sein Vermögen
war nach ƒ. 6 welches ihme Verabfolget worden.
[175 ] desgleichen auch. Frener, der Lamhändler, ist auch zur Kotolischen
Religion übergetreten, er war nur ein Betler.
[1776] d 28. april, hat Jacob Kästly, gebohren von hier, in Appenzell das in
Jnn Roden das Landrecht wieder erneuret, und hiemit hiesiges Land-
und Gemeind Recht aufgeben. Laut Extract auß dem Protocol von
Appenzell, u. hat ihme 1800 ein Taufschein von hier geben werden müßen.
[180 ] hat desgleichen auch. Rechsteiner, Biches genant den Glauben
Schangiert & das Jnn Rooder Recht angenommen, von hier gebührtig sonst.