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Seite:KB AR Rechsteiner Chronik Ms401-306 Seite 303.jpg

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Folgende haben Jm Speicher das Gemeinds Recht Erkauft

[S] Schlang Herr Jo. Philipp, Pfarrer alhier, ist unerwahrtet
[Ao. 1779 d 14. Julj] an einer Extra ordinare Kirchhöri einhellig zu einem Kirch-
und Gmeinds gnoß angenommen worden, ohngeacht nichts verdeutet ist
worden, etwas darvor zubezahlen, so war man einigermaßen schon damit
zufrieden, will seine Tochter Anna Dorothea auf St. Gallen geheurathet H.Walder,
und sich Hr. Pfarrer hab vermercken laßen, den abzug Lieber hiesiger
Gemeind einzurichten, als auf Schwelbrun fallen zulaßen &ca.
sein Hr. Groß Vatter § war von Wölflingen auß dem Zürichgebieth,
und Ao. 1694 zum Pfarrer Erwehlt in Schwelbrun, hernach Ao. 1723 auch
zum Landmann angenommen worden, und Cammerarius, Jo. Philipp Schlang.
§ B! sagte aber damahlen er habe nirgends kein Stadt nach Landrecht.
[Ao. 1786 Marttinj] Scherrer Hs Heinrich, von Teufen, der schon albereit 36 Jahr hier im Sp.
ist an der ordinare Martinj Kirchhörj, Einhellig zum Kirch- und gmeinds-
Gnoß angenommen worden, und hat darvor bezalt ƒ. 400.- worvon
ƒ. 200.- in das Kirchguth ƒ. 100.- in das Armmenguth ƒ. 100.- in das Schull-
guth genommen worden. Er hate 4 Söhne naml. Hs. Jacob, Johanes, Hs. Ullrich,
Hs Heinrich & 2 Töchtere, sein Vatter hat circa 1740 Ao. 1738 das Land Recht erkauft.
     Er ware auß dem Thurgau von     Hs. Jacob Scherrer geweßen.

[T] Tanner, Jacob, Stokar Bäschelis Sohn, von Urnäschen.  
[Anno 1727] Zalt für den Einzug   ƒ.20.-
[Ao. 1763] Tobler, Mr. Hs. Casper, Schumacher ab dem Luzenberg, welcher  
  sich einiche Jahr lang hier Haußhäblich aufgehalten, ist  
  an der Martinj Kirchhörj, gegen Versprechen   ƒ. 200.-

  zu einem Kirch- und gmeinds gnoß angenommen worden und bezalt.
  Er hate auch 3 Söhne naml. Hs. Jacob, Bastian, und Casper, und
  eine Tochter Anna Barbara. Der Bastian wurde 1814 dem Waisenhaus zur Last.

[Ao. 1804] Tobler, Conrad, geweßner District Statthalter, ab Heiden, ist Einhellig hier
  zum Gemeinds- u. Kirchs gnoß angenommen worden. Welcher
  dargegen (will ihme das Gmeind Recht ohne Endgelt gegeben worden)
  eine Feur Sprüzen der gemeind auch VerEhrt, welche ca. ƒ. 900.- wird
  gekostet haben und zur neuen Kirchen gesteuret ca ƒ. 900.-
  Bekam aber schlechten Dank von 4 der ersten Vorsteher, weil die
  Kirchen u. alles nach ihrem Sinn und Willkühr mußte gebauen werden,
  und nicht die geringste rücksicht auf die größten gaaben geber wolte
  genommen werden, so machte das unkluge benehmen, das Hr. Statthalter
  Tobler, sich dem zwang länger nicht unterwerfen wolte, und deßwegen
  Ao. 1809 im 7br. hiesiges Gemeind Recht wider quitierte, und von der Kirchhöre
  Heyden, wider zu ihrem Gemeindsgnosen angenommen worden.