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Seite:KB AR Rechsteiner Chronik Ms401-218 Seite 215.jpg

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Rufplätz der Nacht Wächter anno 1785 a 8. Aug. &c.

[Ao. 1784 im xbris.] ist eine Hofer- oder Dorfs gemeind gehalten worden, willen den ganzen
Sommer keine Nachtwächter mehr geweßen, so sind wider neue Wächter erwehlt,
wie auch zu 4 Hren. Vorgesezten, nach 3 Dorfsgenoßen verordnet worden,
welchen aufgetragen worden, den Wachtrodel zudurchgehen, und wo es nothwendig
[AU 1]die Häußer nach Billichkeit anzulegen, wie auch die Rufplätz zubestimmen
und wo eß erforderlich auch abzuänderen, wie hernach folget ist erkent worden.
[AU 2]1te auf dem Kirchenplaz bey der Linden gegen Pfarhauß.
2te hinter dem Pfarhaus, gegen der Kallenbinth.
3te. ob Johanes Baumgartners Haus, gegen den Häußern abwerts.
4te. Bey der Röhrenbrugg, gegen der Kirchen.
5te Nebend dem Schützerhaus, gegen Zaun oder Hr. Hs Ullrich Schläpfers
6te Bey der Meglen reng riglen, gegem Maß.
7te geg Bym Rüscher gatter, gegen Rüscher hinauf.
8te bey der Linden oder Jacob Eugsters.
9te bey Hs Jacob Toblers egg, so weit hinderen, bis d. Wächter die Häuser sehen
     welches von Hr. Vorgesezten erkent Ao. 1787 9bris.
10te im Brand, vor dem Brügly.
11te Vor des HEr. Landamen Zuberbühlers Hauß.
12 te Bey Hr. Baschon Rechsteiners neuen Hauß am oberen Egg gegen Rüsches
13 te im Krüzweg vor Hr. Docters Hauß.
14 te. Vor Hr. Johanes Schläpfers Haus, bym Bronnenbeth
15 te. bey Hr. Mathias Schläpfers Thor
16 te Vor dem / alten Schlumpfen Hauseg. / gegen Künzlers hinab
17 te. Nebend Schneiders Häusly, gegen den oberen Häußeren zu


[Ao. 1784] Vor dieser Hofergemeind ist einem Wächter, der Jahrlohn stat ƒ. 44.-
auf ƒ. 60.- oder monatlich ƒ. 5- gesezt worden, und dan kein gut Jahr
mehr einziehen, hernach aber ist solches jhnen auch wider erlaubt und geben worden,
das Jeglicher Wächter ca. 12 bis ƒ 15. zum guten Jahr nach Bekomt.
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[AU 3]Ao. 1776 d 12. Janu. hat Raths Hr. Mathias Schläpfer, im Kaufhaus, an die Nachtwacht
vergabet ƒ. an einem Zedel auf Noah Jillers, Hauß im Tobely od. Betelheim     ƒ. 100.-
Ao. ist vom Wächter Einzug voriges geld geweßen, dem Kirchengut geben     ƒ. 50.-
Ao. 1778 hat Frau Anna Entzin, RHr. Johanes Nänys nachgelaßene Witib     ƒ. 50.-
     vermacht an die Nachtwacht, oder bronnenbeth, nach gut befinden,
     welche auch in das Kirchenguth genommen worden wie im Kirchenpfleger
     buch zu ersehen ist ao. 1779 verschreiben ohne bestimung ƒ. 200.-


  1. siehe pag. 115
  2. Ruf
  3. N.Wächter Capital