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Wegen Feyrstühlen, in der Speicher Kirchen
[Ao. 1757] ist wegen denen Feyrstühlen ein Mandat verleßen worden, welches
in hiesiger Trestkammer ligt. Wie unten ein außzug darvon zuleßen ist §.
[Ao. 1782] d 25. Febr. auß dem Gemeinds Protocols abgeschreiben folgendes urtel
-Belangende die Streitigkeit wegen einem in dem anderhindersten
Weiber stuhl verkauften Kirchenort, entzwischen Paulus Baumgartn.
als Verkäufer, u. mr. Bartly Rothen, Sonnenwirths Frau, ist erkent:
das man aldorten niemahlen keine örter weder verkaufen,
nach für eigen besizen laßen, sondren diese örter denen
feyrnden, ein andren zuweichen gewidmet, und folgsam der
schick ungültig seyn soll.
§ Was wegen anderen Mannen- und Weiber stühlen nach vollendetem Kirchen-
bau Ao. 1723 Ermehret worden, ist im Kirchen aufsaz zuleßen hier
pag. 232, und in dem Mandat Edict § wegen Feyrstühlen von Ao. 1757 verleßen
im Tristkammer buch pag 44, worin Erstens „verbotten worden örter in Feyrstühlen
zukaufen, u. das man ohne wiedersezlichkeit einander da weichen müße.
zweytens, wegen denen örter in Weiberstühlen so son von Erweiterung des
Kirchenbaus übrig sind, gleicher mißbrauch sich ereignen will, so solle gleichfalls
niemand sich unterstehen, in örtern etwas zukaufen, verkaufen, vertauschen
oder ein ort für eigen zufordren, sonder ein jedes dem anderen weichen“
Ao. 1747 d 21. Jener ist auf Erkantnus der Hr. Vorgesezten ein Edict verlesen
worden. Das die vorderste Lehnen, auf der vorderen Porkirchen, u. die
vorderste und zweite Lehnen in der hinderen Porkirchen denen besten Singer,
männer und Knaben zudienen, u. solle kein minder Jähriger Knab befügt seyn
an die selbe zustehen bis eß völlig versungen u. noch übrigen blatz ist.
Zweitens solle die ander vorderste Lehnen auf der vordern Porkirchen
denen minder Jährigen Knaben welche Singen zu dienen, u. die übrigen
der vorderen Porkirchen Stühlen gar Jungen Knaben gewidmet sey,
damit der aufseher sie im gesicht habe.
Buben Wächter war 31 Jahr lang Johanes Baumann hat ƒ. Jährlich Lohn
[17 ] ist der Lohn auf ƒ. 10 gesezt worden, weil man kein guten aufseher bekommen.
[17. ] die Hr vorgesezten wurden zugleich alß auf seher auf die emporkirchen zu sizen
Ermehret zur auf sicht.
Johann Bartholome Rechsteiner: Beschreibung der Gemeinde Speicher. , 1810, Seite 203. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:KB_AR_Rechsteiner_Chronik_Ms401-206_Seite_203.jpg&oldid=- (Version vom 7.12.2024)