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Seite:KB AR Rechsteiner Chronik Ms401-205 Seite 202.jpg

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Wegen Kriegs Beut Ao. 1712 im Fürsten Land, von Zürcher, & Berner.

Jn dem Krieg wegem Toggenburg da Ao. 1712 Zürich & Bern, das Fürsten-
Land besezt & 6 Jahr Regiert haben, durch einen Jntendanten.
So hat zwar unßer Land kein antheil am Krieg genommen sonderen Neuteral
gebleiben, gleich wohl aber seyen von unßren Landleuten ville Erbeutete sachen
erkauft worden, u. sind im Speicher folgende zur verantworthung gezogen worden.
[Ao. 1712 R. [?] d 14. Julj] - Hans Rechsteiner, und mithafte, welche einem Zürich- oder bernischen
Wachtmeister, dißmahl in Roschach sizende, 3 Erbeutete Küh, in zu gar
Spöttisch wohlfeillem preiß abgekauft, naml. die Küh im 3. THr. die
aber von der Generalitet widerum begehrt, und auch wider zu ihren
handen geleistet worden, betreffend ist erkent: das Rechsteiner
deßhalben umb 5 lb. d. solle belegt seyn, wann er aber vermeyne
zu seinem schaden etwas ausgesecklet zuhaben, seinen Mann wohl darum
solle suchen mögen.

„Bartly Näny, und Lienhart Schläpfer, betreffend, die von denen in
Rorschach quartiertend Bern- u. Zürcherischen Soldaten, ein Erbeutedes 90 lb.
schwäres Kesy umb höchstes 1. oder 2 Lib. (18- oder 36- baz.) abgekauft belangende
ist erkent: daß wiellen sie so gemeinsamlich dißes, als gar wohl zuerachten
besagte Kesy in so wohlfeil und nideren preis eingekauft, sollen sie hiemit
zur Verhütung bößer Consequenten, ein jeder um 5 lb. d buß beleget seyn,
inzwüschend der Zeit aber das Kesy bis es an gehörigen orts wird abgefor-
deret werden, an seyendem ort verbleiben solle“.
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     Abstrafung wegen Holz Frävel in Steinegg.
[Ao. 1680] d 10. Merz, am kleinen Rath zu Trogen Erkent:
„Was die Bannwarth auß dem Kloster St. Gallen belangend, in deme sie höchst
Klagend eß geschehe Jhnen großen Schaden in den hölzer von unseren Landleuten
vom Speicher und Teufen, u. die unsrigen mit weiter wollen beständig seyn,
dann sie habend etwelche aus des Fürsten höltzern ihre Güter alwo sie gegen
des Fürsten holz stoßen gehaget, und vermeynend sie habend Recht.
habend mHEr. Erkent:
     Das der Jörg Altherr, Ulrich Niderer, und Jacob Hochrüthner, zum Speicher,
denen bannwarten sollen erstatten für den Schaden ƒ. 6 Jeden ƒ. 2.-
Wann aber sie mögend anloben das weder sie nach die ihrigen, Staffel, hagholz,
oder zimmer Holz, den Bannwarthen mit entwendet haben, Sollend Sy der buß
entlediget seyn. Was hagis halb in Steinegg belangend, ist die sach 14 Tag
ingestelt, weil der brief heutigen Tags wegen viele der geschafften mit kan
geleßen werden, und die unsrigen vermeynend eß sey nach ein Brief.