100
38
Vom Ursprung der Bäthhäußer, Kirchen & Zehenten.
So lange die Heiden in Wälden gelebt hatten sie ihre Waldgötzen.
Vor Gally ankunft waren meistens nach heydnische Tempel § und ihre
Religion war viel ab Götterrey mit groser unwißenheit und aberglauben
geparet. Wie hier pag 7 bereits beschreiben ist weitläufig.) § Arbon Herisau, Gosau.
Nach deme das Stift St. Gallen entstanden, und von den nachfolgern Gall
das Land nach und nach ubar gemachet und Höfe angebauen worden, entstanden
[zellen] darbey auch Bäthäußer, die der ursprung der meisten Pfarkirchen waren.
Arx 1. Theil pag 168 beschreibt das entstehen derselben also.
Ein Kloster oder Reiche Güter Besitzer Bauete auf seinem Meyerhofe für
seine Zins Leute und Leibeigene, in Form eines Schofes ein bäthaus, und stelte
zur Bedienung deßelben seinen Sohn, Bruder, oder einen Leibeigenen,
nach deme er selben zum Priester hatte Weihen laßen, an.
Dießer Wohnte auf dem hofe, und bezog ab demselben sein gehalt, das
ihm der besitzer der hofes entweder in Naturalien, oder in ligenden Güter
anweiß, die aber darum, wie das Bäthaus selbst nicht aufhörten, ein
theil des Hofes zu seyn, und dem herrn deßelben zuzu gehören. Oft war
nach der Sitte Jener Zeit der Priester zugleich Pfarrer und der Verwalter
des hofes. Nur selten geschah eß, das eine Kirchen gleich bey ihrer erbauung
ein eigenes vermögen angewießen bekam, aber auch dieses war in der haupt-
sache das nämliche; dann die Stifter behielten in beyden fällen die Kirchen
und derselben Güter und Einkünfte als ihr Eigenthum, welches sie nach
belieben verkauften, vertauschten, zu Lehen gaben, Erbten, und zwar die
Kirchen wie den hof alß eine Erb maßa in Stüke getheilt, so das einem
die Kirchen halb, oder zum dryten, fünften theile zu gehören konnte, die
Geseze ließen alles dieses zu; nur Verbothen sie den Patronen das
Eigenthums Recht nicht soweit zu mißbrauchen das sie in die Kirchen ihr
Heu und Stroh versorgen, oder die Schindlen ab dem Kirchendach wegnähmen,
um ihre Häußer zu decken, und befahlen wenigstes über die Altäre
eine decke oder gewölb zuschlagen, damit nicht unrath oder Regen waßer
auf das selbe falle.
Die Leute, welche in der nähe eines hofes wohnten der eine Kirchen und
einen Geistlichen hatten, besuchten in selber den Gottes Dienst und brachten
auß Erkentlichkeit der Kirchen opfer, oder machten dem herrn des hofes
er möchte geistlich oder weltlich seyn, zum besten der Kirchen Vergabungen.
[AU 1] Ja sie bequemten sich nach und nach den Zehnten dahin zubringen oder ent-
richten, welchen Carl der Große zum behufe der Kirchen, des Priesters,
der Reißenden, und Armen zugeben befohlen, aber in diesen gegenden
niemahls in stand zubringen vermocht hatte. Alles dieses bezog der
Eigenthümer
- ↑ ursprung des Zehenten.
Johann Bartholome Rechsteiner: Beschreibung der Gemeinde Speicher. , 1810, Seite 100. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:KB_AR_Rechsteiner_Chronik_Ms401-101_Seite_100.jpg&oldid=- (Version vom 27.11.2024)