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Seite:KB AR Rechsteiner Chronik Ms401-095 Seite 94.jpg

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Ausgang der Almenweg Stuberten & Lustspille.

4.) Die Kämpfer sollen keine Schlag- oder fingerringe tragen, nach boßhafter weise
ein ander auf den bauch schlagen oder stoßen, nach an andere empfindliche theile gefährliche
griffe thun, unter der androhung für den Täter, als ein schlechter Kerl angesehen und
beschimpft zu werden.
      Wenn zwei Landleute kämpfen, und einer den andern zuboden wirft, oder einer
dem andern zu sehr an Kraft überlegen ist, so reißen die als zeugen dienende
Männer die Streitenden auseinander, und der handel oder Krieg ist entscheiden,
die Kämpfer söhnen sich auß, und Trincken den frieden im Wirths haus miteinander,
alle andere Schlägereien, die obige 4 Gesez nicht beobachten, werden mit Straf u.
buß willkührlich belegt.
      Nach der Landtheillung sind in aus Rooden diese Gesez abgeändert u. mit
bestimter Straf u. Buß verboten worden, doch die Artickel von Frieden bieten,
Frieden brechen in Wort u. Tathen so weitläufig im Landbuch verfaßet worden
und die Schlägereyen nahmen ab, hingegen aber mehr streit u. zancksucht.
*) Ebel[UE 1] schreibt das die zweykämpfe schon in den burgundischen Gesezen Ao. 501
enthalten seyen, und nach in Appenzell bestehe diese alt deutsche Sitten.
[Ao. 1725] Walsers Chronik foljo 740) „Jn dießem Jahr sind auch die auß dem Heydenthum
-herstammende, so genannte Weyd- und Alp Stuberten, da sich das junge Volk gleich
-wie in alten olympischen Spielen im Laufen und Ringen üebte abgestelt und
verbotten worden.“ (siehe auch hier von ähnlichen Lustspeilen in St. Gallen pag 214
      Die gewöhnliche Muhsic an diesen Stuberten war zauren, Jauchzen,
Kühreyen singen. In einem zürcher Calender ist folgende beschreibung.
hier werden die Spiele des alterthums getreiben, man Stoßt Steine,
man Ringet, man springet um die Wete, Jede von 2 Gemeinden
wählte sich einen Läufer, die mit einander Wete laufen mußten, da
jeder Haufen für seinen Läufer in Symptomen kam, u. an dem Sige theil nahmen
und auf gelegenheiten auch zu siegen mit Scham u. ungedult wartete. Man muste
diese Streitart untersagen, weil die Hitze der Streiter zu groß wurde.“
Die Appenzeller seyen zu ungeschick ihr Herz zuverbergen, man findt bey diesem
Volk die Frohheit der ersten Einfalt, und neben ihr den feinsten Witz, wenn
diese Leute Lieben, zürnen oder spielen, ist ihr Geist ganz gefaßt ohne Scheu,
er trit in alle ihre gleidmaßen, augen, Wangen, Zungen, Hände u. Kopf,
die Freude sizt betlern im gesicht.
      Das Junge Volk suchte auch ihre freud und Ergözlichkeiten, mit Kriegs- und
so genanten Naren Rath halten, am Sontag Abend, sie haten ordentliche geseze
und wo einer darwieder handelte Strafen, sie nahmen erdichtete Prozes vor, u.
die Zuhörer mußten etwas bezahlen, das dieses nebst den bußen zusammen
gelegt und vertruncken worden, aber endlich von der obrigkeit verbothen worden.



Anmerkung

  1. Johann Gottfried Ebel