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Seite:KB AR Rechsteiner Chronik Ms401-077 Seite 76.jpg

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Geschichten unter gemeinem Land Appenzell.

Der Pfleger Ulrich so zum Abt Erklärt worden suchte wieder neuen Strit mit den
Appenzellern und stelte ihnen nach dem Rheinthall so sie von Hr. Bayer erkauft
[Ao. 1460.] ƒ. 6000.- Er machte neue anforderungen, die in 9 Punckten weitläufig in W.C.
darvon die Klag über den Speicher nur aushebe, die also Lautet.
§ 5 „Sie wollen die Lehen von den Gütern nicht mehr Empfahen, so in des Abts
Gerichten gelegen, und die vom Speicher haben ihme gar die Lehen brief ohne Recht
u. mit gewalt in leßtem Krieg entfrömdet, sie sollen sie wider ihme herausgeben.“
      Darüber ist die Erkantnus ergangen bym Eyd von den 7 Eydgnösischen orten.
„Die zum Speicher sollen die Lehen Brief eintweder dem Abt wider zuhanden stellen,
oder einen Eyd darum thun das sie solche nicht haben u. nichts darum wißen.“
     Hierauf hat man die zum Speicher mit höchsten Ernst erfraget, ob sie die Lehen
brief beyhanden haben. Sie aber konten mit Eyd bescheinen das sie nichts hiervon
wüßen.“
4 § Dieses Spruchs hat der Abt erhalten, das er ihn jegliches Kirchenspiel nach seinem
gefallen, wider einen Amann sezen könne, so den Fahl beobachten u. einziehe, der-
selbe solle von dem ganzen Appenzellerland nicht gehaßet, sondern ihme vielmehr
alle hülfliche hand gebotten werden. Die nach andern 11 Punckten in W.C. 337.
[1466.] hat der Kayser denen Appenzeller, einen Gnaden Brief gegeben, das sie
[AU 1] von Frömbden Gerichten sollen befreyet seyn u. da die Hohe Gerichte nach dem
römischen Reichs Vogt zugehörten, so ist das privilegium über das Blut zu-
richten ihnen wieder gegeben worden und das besonders privat Personen
einander vor Landamann und Rath in Appenzell suchen müßen.
[1490] Die Appenzeller (St. Galler &.c.) zerstörten den neuen Klosterbau in Rorschach.
Deßwegen sie um das Rheinthall gestraft worden § hernach aber wieder
[1500] zur mit Regierung des Rheinthals zugelaßen worden alle 16 Jahr einen
Landvogt dahin zusezen. Worvon eine weitläufige Beschreibung. W.C. 359.
     § Die Appenzeller mußten dem Abt an schaden ƒ. 4500 zahlen, und seinen
     Schirm orten jegl. ƒ. 1000, wie auch 600 Rheinisch guldi Straf dem Kayser.
[1513] Wurden die Appenzeller in den Gemein Eydgnösischen Bund aufgenommen
alß das 13.t ort oder Kanton der Eydgnosenschaft, wegen Treu geleisteten
Diensten in denen Feldzügen u. Kriegen ud Der Abt viel prottostierte darwider. arx 451.
[1517] haben die Appenzeller dem Abt die Reichssteuer mit 1950 ƒ. abgelößt.
[1518] deßgleichen die 100 lb. Jährlich Gült für zins, Haußdienst, Ehrschäz, gläß
Steur, Zehenden, Lämmer, Käße, Zieger, Schmalz, Staufwein, Geld und
Alprecht, mit 2000 lb.Constanzer Währung abgelößt, wie auch was
man wegen Knecht u. Mägd geben müsen, mit 1000 lb. abgelößt.
[1521] Ein Bündnis mit dem König in Frankreich geschloßen 12 ort, ohne Zürich allein,
und ist wieder erneuert worden Ao. 1549, 1565, 1582, 1602 u. 1663.
[1535] wurden die Penssionen den Appenzeller außgetheilt an 8566 Personen
männlichen Geschlächts im ganzen Land, u. bekam Jeglicher ein Gulden.
d. 16. Juli ist das viertel Korn auf 16 xr gefallen, u. das viertel apfel auch soviel.
[1554] sind widerum französische Pensionen außtheilt worden Jedem 5 bazen, nur 6565 Männer.


  1. 1490 zog das Stift Jährlich nach ƒ. 700 aus dem Appenzellerland. arx 102. III T.