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Seite:KB AR Rechsteiner Chronik Ms401-061 Seite 60.jpg

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Geschichten unter der äbtischen Regierung, Bergleute betrefend.

     Die Schweiz bekame von Kayser Landvögte, bis 1307. Dieselbe verjagt worden.
[1300] Der neue Abt Heinrich der II. war sehr streng gegen die Appenzeller bergleut. [W.C. 173..]
[1308.] Legte er eine steuer auf seine unterthanen von 700 Mark Silber, sie beklagten
sich deßwegen bey dem Kayser, aber mußten gleichwohl zahlen, und dem Kayser [175.]
huldigen. Der Abt schreib in 11 Monaten 8 Steuren auß, das war eilfertig.
[1319]     Deßen nachfolger Abt Hiebold hingegen war ein gütiger Herr gegen die Bergleut
führte aber krieg mit dem Adel im Togenburg, das er wegen Kriegskosten,
Appenzell, Trogen, Teufen, (*hiemit auch Speicher) wie auch Hundweil u. Herisau,
versezen müsen, dem Alberto von Werdenberg um 600 Mark Silber, dieser
Graf bekam auch vom Kayser die hohe Gerichts Herrlichkeit u. war also oberHr.
über die ort, er steigerte ihnen die Reichssteuer und sind erst 1345 u. 1381 vom [178.]
Abt wieder eingelößt worden (* Ao. 1336 das Teufer u. Sonderamt a 52 lb. d. in Pfand geben.
[1345.] Hat abt Herman die Reichssteuer von 150 wieder auf 125 Mark gesezt * *) siehe hernach. [182.]
[1379#]     Der neue abt Kuno zeigte sich gegen die Bergleut ungünstig und hart, er
suchte seine unterthanen wider unter die Leibeigenschaft zubringen, verwehrte
den Landleuten den freyen Zug und das Heurathen ohne seineBewilligung,
dieses gab groses Mißvernügen, weilen schon seit 1367 die zwey ämter Ap-
penzell und Hundweil, nach Freyheit gelustet, wie auch St. Gallen zeigte,
Spuren von Freyheits sinn, das Waffen glük, der von Uri, Schweiz Unter-
walden, und derselben unabhängigkeit und Steuer Freyheit, machten das der
Abt seine unterthanen bald nicht mehr in der unterwürfigkeit behalten können,
sie machten ohne des Abts wißen mit andern Bündniße, diese wurden aber
[1367.] wurden durch Vermitlung wieder aufgehoben. Doch zur Besänftigung hat
[1378. ≈] der Abt denen von Appenzell, Hundweil und Gaiß, erlaubt in den Bund der
Reichsstädte zutreten, denen Urnäschen u. Teufen, nachgefolget und Reichsländli
genant wurden. (**Abt Jörg ist 1379 gestorben.) (Kuno war Conrad der nam)
[1379.]     Nahm der Abt die vier Reichs Landli vor das Recht der Schwäbischen Reichsstädt
gen Ravenspurg, die Appenzeller machten vielfaltige klagen wegen besez-
ung der amtleuten, Steuren, anlagen, Krüzzügen, worüber der Spruch zu les. [190.]
[1380.]     Die Appenzeller wolten nicht huldigen nach der neuen Eids Formel. [192.]
Der Abt verklagte sie bey dem Kayser, dieser schickte ein ermahnungs Schreiben. [194.]
[1381.]     haben die auf Gaiß samt dem Sonderamt (das war Trogen, Riedly, [195.]
Speicher, und ein theil von Teufen, Roten genant) vom Kayser erlangt,
das man sie gleich denen vier Reichs Ländly für keinen königlichen
Hof- oder Landgericht cittieren dörfe, sondern man solle sie da
suchen wo sie seßhaft seyen.“ welches sie umso mehr erfreut weil
sie hievor mit grosen kosten das Recht außert Lands um eine Jede kleinig-
keit suchen mußten.
[1373.] nach mehr im folgenden blat und Ao. 1379.