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Seite:KB AR Rechsteiner Chronik Ms401-016 Seite 15.jpg

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XIIII

Staats- Lands- und Gerichts Verfaßung unter den Franken

     Die anderentheile des Landes bekam der adel, so sich im allemanischen Krieg
Tapfer gehalten, und sich der Bauren Höfe der erschlagenen bemächtiget, diese
wurden auch den Soldaten außgetheilt nebst den Sclaven. [arx 42]
     Die Herzogthümer wurden in Grafschaften, und diese in Zenten eingetheilt, und in
Bauren Höfe, diese hörten den Freyen mit ihren Sclaven; diese Freyen stuhnden
unter den Cent- und Landgrafen, und diese unter den Herzogen, alle aber
unter dem König der sie wählte.
     Die st.gallischen Landschaft Lag in Allemanien im Thurgau, in der Arboner-
Zent oder Gau. Jede Gau grafschaft hatte ihren Gau grafen, und Jede Zent
einen Zent Richter, diese besorgten alle geschäfte sie möchten von Gerichtlichen, [45]
Kameralischen, Politischem, oder militarischem Belange seyn; die Zentrichter
die geringern in ihren Zenten, der Gaugraf die wichtigern, wenn sie auch
das Leben betrafen in dem ganzen Gaue. Alle vierzehen Tage mußte der
Gaugraf durch sich oder ein Stellvertreter in der Gegend wo streit entstanden
waren, unter freyem Himmel öfentlich zu Gericht sizen, und darzu auß der
nachbarschaft zwölf Beysitzer nehmen. In diesem Gerichte wurde alles nach
der aussage beeidigter Kundschaften abgethan, deren oft über zwanzig aufge-
führt wurden. Wenn man keine auftreiben konnte, entschieden die Eydschwü-
re, die feuer- und Waßerproben, oder gar der Zweykampf, den der Kläger
mit dem Beklagten bestehen mußte. Vom verlierenden theile forderte der Graf
unterpfande und bürgschaft dafür, das er dem ergangenen urtheile Genügen leisten
werde. den Richtern schwur das Volk bey den Waffen, die ihnen das theürste
und ein Zeichen der Freyheit waren.
     Je am Sontag oder zweiten Sontag wurde jeder Zent versammelt von den
Grafen des Gaus, oder von den Boten des Cent grafen, wer muthwillig aus-
bleibte war zu einer Buß von zwölf Schilling verurtheilt, und am ersten Tag
im merzen kam das Volk zum Landgericht, die Rechtsform hies das urtheil Gottes.
[514] Das Land stunde unter dem Königreich Austrasia oder Westerreich, die
Haubtstadt war Metz, das Königreich hatte Clodwig der Christliche König
nebst nach drey andern Königreichen beseßen, und solche unter seine 4 Söhne
vertheilt Paris, Soßian, Orleans und Metz.
     Es waren 15 fränkische Könige, bis zur Zeit des Königs Sigibert, der dem
Stift St. Gallen die Gegend geschenckt oder ein theil des Landes.
Und 27. König bis ao. 750, diese fränkische oberherschaft daurte von 496
bis 888 über Helvetien, und über das Stift St. Gallen und die Landschaft
bis ao.