manche über 1000 Ellen[1], und bestehen größtentheils aus Baumwolle; dieß läßt sich um so leichter erkennen, je weiter die Lagen vom Körper entfernt sind, denn die ersten sind stark in Harz oder Gummi getaucht[2].
Die Baumwolle, welche man bald auch in Aegypten, vorzüglich im östlichen, zu gewinnen wußte, hieß nach Indien, für Aegypten ihr Vaterland, Sindon[3]; das Wort bezeichnete dann aber dieß Erzeugniß überhaupt, welchem Lande es auch angehören mochte[4]. Um es von der Schaaf-Wolle unterscheiden, nannte man es xylinum[5] oder ἐριοξυλον, welches wieder mit gossypion[6] gleichbedeutend ist, während βομβυξ die Seidenraupe und die Seide bezeichnet, welche man von ihr erhält[7].
Ὀθονια erklärt Hesychius[8] durch λινα ἱματια, unsere Inschrift nennt βυσσινα ὀθ., auch wird ὀθονιον ἰνδικον und ὀθ. το σηρικον[9] erwähnt, und so das Wort in einer allgemeinern Bedeutung auch von nicht leinenen Zeugen gebraucht[10].
Aegypten hatte seine eigenen Webereien, und zwar besorgten die Männer dieß Geschäft, und auf eine Art, welche man nur in Colchis wieder fand[11]. In ältern Zeiten waren die Weber, λινουργοι, in Panoplos
- ↑ 41) F. W. Sieber Ueber ägypt. Mumien. Wien 1820. und Jomard Ueber die Hypogeen von Theben, in Descript. de l’Egypte, T. III. p. 68. u. 88 ff. edit. II.
- ↑ 42) Herodot. a. a. O. macht diesen Unterschied nicht.
- ↑ 43) Hesych. v. Σινδοι, ἐθνος ἰνδικον. v. Σινδους, χιτωνας σινδονας. Der Vf. des Peripl. Mar. Erythr. p. 146. Amstelod.
- ↑ 44) Pollux. Onom. 7, 17.
- ↑ 45) Doch wohl von ξυλον, nicht von der Insel Ceylon, wie neuerlich gesagt ist.
- ↑ 46) Plin. a. a. O.
- ↑ 47) Pollux a. a. O. Etym. M. v. βομβυξ.
- ↑ 48) v. Ὀθονια.
- ↑ 49) Peripl. Mar. Erythr. p. 147. u. 177.
- ↑ 50) Hesych. v. ὀθονη.
- ↑ 51) Herodot. 2, 35. u. 105.
Wilhelm Drumann: Historisch-antiquarische Untersuchungen über Aegypten. Universitätsbuchhandlung, Königsberg 1823, Seite 170. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Historisch-antiquarische_Untersuchungen_176.png&oldid=- (Version vom 11.6.2017)