Emil Hübner: Hermes. Zeitschrift für classische Philologie Bd. 3 Ein Decret des L. Aemilius Paulus | |
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bleibt daher noch übrig, die hohe sprachliche Bedeutung kurz zu erörtern, welche das Decret als datiertes Zeugniss aus so alter Zeit besitzt.
Durchaus dem Eindruck entsprechend, welchen, wie oben gesagt, die Schrift der Tafel in ihrer sorgfältigen und gleichmäßigen Ausführung macht, sind die Sprachformen der Urkunde. Während die drei Jahr jüngere Tafel vom J. 568 (bei deren Vergleichung freilich ihr bei weitem größerer Umfang zu beachten ist: sie enthält rund 330 Wörter gegen rund 40 der Tafel von 565; also das achtfache) die Gemination der Consonanten constant vermeidet (sie enthält, wenn ich recht gezählt habe, rund 40 Beispiele der Nichtgemination, von denen ausser dem sieben Mal vorkommenden velet und tabulai alle übrigen auf s treffen), finden wir hier auf zwei Beispiele der Nichtgemination (wovon das zweite allerdings doppelt gezählt werden kann)
iousit | Z. | 7 |
posedisent | 5 |
fünf der Gemination
essent | 4 |
oppidum | 4 |
possidere | 6 |
turri | 3 |
vellet | 8 |
von denen das zweite sogar den Labial trifft, so dass also nicht durchgehends das höhere Alter der Gemination bei den Liquiden r, l und dem Zischlaut s als Erklärung dienen kann. In der Vocalisation zeigt auch die Tafel von 568 schon einiges Schwanken: auf eine Form mit ae (aedem Z. 2) kommen fünf mit ai (aiquom datai Duelonai haice tabelai); ai zeigt unser Decret nur in dem Namen Aimilius. Für lang i überwiegt auch hier ei, wie in der Tafel von 568 (welche auch davon etwa 40 Beispiele aufweist, gegen vier, wo man ei erwarten könnte, isque Latini quiquam urbani; solche Stammsilben, in denen ei auch sonst nicht vorkommt, ungerechnet); und zwar in Stammsilben
decreivit | 1 |
leiberei | 4 |
wie in der Flexion und in Schlusssilben
castreis | 8 |
leiberei | 4 |