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bestimmen. Agrippina ist bekanntlich in Köln zur Welt gekommen, das in Folge dessen späterhin Colonialrecht und den Namen colonia Agrippina erhielt[1]). — Drusilla muss die Tochter sein, auf deren Geburt sich die in Treveris vico Ambitarvio supra Confluentes dedicirten Altäre[2] mit der Aufschrift ob Agrippinae puerperium
- ↑ Tacitus ann. 12, 27: Agrippina … in oppidum Ubiorum, in quo genita erat, veteranos coloniamque deduci impetrat: cui nomen inditum e vocabulo ipsius. et forte acciderat, ut eam gentem Rhenum transgressam avus Agrippa in fidem acciperet (vgl. Strabon 4, 3, 4 p. 194: Οὒβιοι … οὕς μετήγαγεν Ἀγρίππας ἑκόντας εἰς τὴν ἐντὸς τοῦ Ῥήνου). Wenn derselbe Schriftsteller in einer anderen und älteren Schrift (Germ. 28) sagt: ne Ubii quidem quamquam Romana colonia esse meruerint ac libentius Agrippinenses conditoris sui nomine vocentur, origine erubescunt, so besteht ein Widerspruch zwischen diesen Stellen nicht; die Gründung der Stadt durch M. Agrippa schließt nicht aus, dass sie Colonialrecht erst von Claudius auf Verwendung der Agrippina empfing, und bei der Beilegung des Namens konnte, ja musste sowohl auf Agrippa wie auf Agrippina Bezug genommen werden, wenn jener die Ortschaft angelegt hatte und diese dort geboren war. Dass die Einwohner späterhin mehr auf Agrippa, die gleichzeitigen Historiker wie ihre Nachfahren mehr auf Agrippina den Ton legte, ist nur in der Ordnung. Aber dass Tacitus Köln fälschlich zum Geburtsort der Agrippina macht, ist unglaublich nicht bloß an sich, sondern vor allem in dieser Verbindung, da er ja des Agrippa auch gedenkt und damit der Gedanke ausgeschlossen ist, dass er eine freie Combination als historische Thatsache vorzutragen sich gestattet hat.
- ↑ Sueton spricht zuerst von arae (aras ibi ostendi inscriptas ob Agrippinae puerperium), dann von ara. Bergks Annahme, dass Agrippina an demselben Ort zweimal niedergekommen sei, ist von handgreiflicher Verkehrtheit. Plinius, der die Inschrift der Altäre beibringt, bezieht sie nur auf eine Niederkunft; und wenn Sueton sagt, dass Agrippina zweimal in ea regione niedergekommen sei, so hat Froitzheim Rhein. Mus. S. 342 mit vollem Recht die Beziehung dieser Worte auf den vicus Ambitarvius unbegreiflich gefunden; in ea regione ist doch nicht in eo vico. Die allerdings wohl genauere Bezeichnung des Sacrarium als arae wird sich darauf beziehen, dass dasselbe gleichzeitig mehreren Göttern geweiht war. Uebrigens ist mir nicht erinnerlich, dass die Formel ob puerperium auf unseren Inschriften auftritt; sachlich gleichartig ist der Denkstein, welchen der Verwalter einer Kasse von kaiserlichen Officialen wegen der Niederkunft der Lucilla Iunoni Lucinae setzt (Orelli 874 = C.I.L. VI 360). Dass Bergk den Denkstein von Coblenz von Germanicus selbst gesetzt glaubt und Hübner tadelt, der an einen der Legaten desselben dachte (Rhein. Jahrb. 42, 48), zeigt wenig Vertrautheit mit römischer Sitte; eher dürfte man noch tiefer hinabgehen und in dem Dedicanten einen Subalternen oder eine Person aus dem Gesinde, etwa einen Arzt vermuthen.
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Emil Hübner (Hrgs.): Hermes. Zeitschrift für classische Philologie. Weidmannsche Buchhandlung, Berlin 1878, Seite 252. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hermes_13_252.jpeg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)
Emil Hübner (Hrgs.): Hermes. Zeitschrift für classische Philologie. Weidmannsche Buchhandlung, Berlin 1878, Seite 252. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hermes_13_252.jpeg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)