die er selbst zu Ehren der heiligen Dreieinigkeit erbaut hatte. Als ich den Wunsch nicht unterdrücken konnte, über sein Ende den Suen, jenen Urenkel Harolds, der jetzt über Dännemark regiert, zu befragen, so verschwieg er, wie ein zweiter Tydeus,[1] das Verbrechen seines Großvaters; als aber ich den Vatermord tadelnd hervorhob, sprach er: „Das ist es, wofür wir Nachkommen leiden müssen und wofür der Vatermörder selbst mit seiner Verbannung gebüßt hat. Uebrigens wird jenem, unserem Harold, der dem Volke der Dänen zuerst das Christenthum ankündigte, der den ganzen Norden mit Kirchen und Predigern erfüllte, ihm, sage ich, dem unschuldig verwundeten und um Christi willen vertriebenen, wird, das hoffe ich, die Palme des Märtyrerthumes nicht entgehn. Er regierte aber 50 Jahre. Sein Heimgang geschah am Feste Aller Heiligen. Sein und seiner Gemahlin Gunhilde Andenken wird bei uns beständig fortdauern.“
Das ist, was als in Erzbischofs Adaldags Tagen geschehen wir erkundet haben, während wir jedoch alle seine Verdienste zu erforschen nicht vermochten. Indeß versichern manche, es seien durch ihn göttliche Gnadenwirkungen in Heilungen offenbart sowohl noch während seiner Lebzeiten, als nach seinem Tode an seinem Grabe und andere. [Unter den Brüdern geht die Rede, Blinde seien häufig sehend geworden und andere Wunderthaten seien durch ihn geschehen.] Soviel aber ist ganz gewiß, daß er sowohl unserem Volke, als den Transalbianern und dem Stamme der Friesen Gesetze und Rechte gegeben hat, welche sie noch heutzutage wegen seines Ansehens zu bewahren bemüht sind.[2]
Indeß ging Adaldag, der gläubige Greis, nachdem er in Bezug auf sein Sendamt seine Wünsche erfüllt gesehn und in
- ↑ Sollte heißen Tydide, Tydeus Sohn; denn Tydeus, der Sohn des kalydonischen Königs Oeneus und der Vater des Diomedes hatte seinen Bruder Menalippos unwissend getödtet, und so hatte also Diomedes, sein Sohn, den Mord seines Vaters zu verschweigen.
- ↑ Die Holsaten, Stormarn und Hadeler hatten einige von dem sächsischen Rechte abzweichende Gesetze. Dies lehrt der Sachsenspiegel Buch III, Art. 64, § 3. Vergl. die Glosse zu Buch II, Art. 14, § 1 und zu Buch III, Art. 44, § 2.
Adam von Bremen: Hamburgische Kirchengeschichte.Leipzig: Dyk'sche Buchhandlung, 1893, Seite 76. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hamburgische_Kirchengeschichte_(Adam_von_Bremen)_076.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)