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(73)
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die in denselben bestehenden electrischen Momente.
Der Zustand, den ein einzelnes Molecül in dem Punkte (x, y, z) des Aethers hervorruft, wird bestimmt durch die Gleichungen (39) und (40). Die letztere wollen wir, um später den Satz des § 59 bequemer anwenden zu können, noch dadurch umformen, dass wir auch für den Aether die Bezeichnungen
und
einführen. Für dieses Medium ist, wie wir wissen,
gleichbedeutend mit
, und also, nach (IX) (§ 56),
gleichbedeutend mit
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Vermöge der Gleichung (
) dürfen wir also in (40)
durch
ersetzen.
Bezeichnen wir nun weiter durch
eine Summe von Gliedern, deren jedes von einem der leuchtenden Molecüle herrührt, so erhalten wir aus (39) und (40) folgende Formeln für den durch die Ionenschwingungen (72) in dem Aether hervorgerufenen Zustand:
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(74)
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Hierin bedeutet r die Entfernung des Punktes (x, y, z) von dem Orte (
) eines der leuchtenden Molecüle, während
die Momente dieses Molecüls zur Ortszeit
darstellen. Die beiden ersten Glieder der Summe
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sind z. B.