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Seite:Eichhorn Einsegnungsunterricht 1917 101.png

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könnte man in einer Sammlung derselben freiere Formen des Gottesdienstes wählen, aber solche habe er noch nicht. 1529 folgte das Traubüchlein, das Luther im Anschluß an den kleinen Katechismus veröffentlichte und wohl auch damals erst verfaßt haben wird.

Eine einheitliche Form des Hauptgottesdienstes ist, wie wir sagten, in der Kirche der Reformation nicht zustande gekommen. Es war besonders sehr verschieden die Stellung des Sündenbekenntnisses im Gottesdienst. In den meisten Kirchen Norddeutschlands hat heute noch das Sündenbekenntnis seine Stellung nach der Predigt vor dem allgemeinen Kirchengebet. Wenn man das Sündenbekenntnis nach der Predigt die Stelle der allgemeinen Beichte vor der Abendmahlsfeier vertreten ließe, so wäre diese Stellung zu rechtfertigen. Für den gewöhnlichen Hauptgottesdienst, der ohne Abendmahlsfeier gehalten wird, wird sich diese Stellung nicht rechtfertigen lassen. Es ist Löhes Verdienst und Werk, das Sündenbekenntnis an den Anfang gestellt zu haben. So ist es in der römischen Messe und in einzelnen wenigen reformatorischen Kirchenordnungen, wie der des Andreas Döber am Spital (der Heiliggeistkirche) in Nürnberg 1525. Diesem Vorgang folgend hat Löhe die uns bekannte Stellung des Sündenbekenntnisses gleich am Anfang des Gottesdienstes vorgezogen und es ist das der schönste Gedanke für den Gottesdienst. Das erste, was die Gemeinde tut, wenn sie sich zusammenfindet im Namen des Herrn, das ist, daß sie sich reinigt von ihrer Sünde um als heilige Gemeinde Gottes ihren Dienst vollbringen zu können.

Das Singen der Kollekte hat Luther eine Zeitlang unterlassen. Später fiel es auf, daß er mit einem Male die Kollekte wieder sang. So ist das Singen der Kollekte auch geblieben. Etwas zu viel wurde bei der Liturgie gesungen, nach Luthers Deutscher Messe wurde auch das Evangelium und die Epistel gesungen, ebenso das ganze nizänische Glaubensbekenntnis. Luther hat das letztere wie schon gesagt, in ein Lied umgedichtet und so ist in den meisten lutherischen Kirchen das Sprechen des Glaubensbekenntnisses abgekommen. Es ist wieder Löhes Verdienst, daß das Sprechen empfohlen und in Gebrauch gekommen ist, überhaupt ein größerer Gebrauch vom Sprechen in der Liturgie gemacht wird. Ganz wollte Luther das Sprechen nicht ausschließen. Auf die Litanei, die korrigierte lateinische Litanei, hat er viel Gewicht gelegt und dann die deutsche Litanei, die nicht ganz gleich ist, selbständig ausgearbeitet.

Weiter muß noch hervorgehoben werden, daß die Privatbeichte von den Vätern unserer Kirche beibehalten und nicht abgeschafft werden wollte; das steht in der Augsburger Konfession mit klaren Worten. Daß man sie ausschließlich und halbzwangsweise brauchte, insoferne jeder zur Privatbeichte gehen mußte, so