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Seite:Eichhorn Einsegnungsunterricht 1917 076.png

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voran zu tragen. Doch als es in der Messe zum Klingeln kam bei der Segnung und Wandlung und alle niederfielen, blieb der Kurfürst von Sachsen unmittelbar neben dem Kaiser aufrecht stehen wie ein Pfeil und die evangelischen Fürsten mit ihm zum Zeichen, daß sie am abgöttischen Wesen der Messe keinen Anteil hatten. Darüber erzürnte sich der Kaiser höchlichst. Am 25. Juni kam es dann zur Verlesung der Augsburgischen Konfession und es zeigte sich, wie doch das lange Zögern des Kaisers, das an sich so rücksichtslos war, gerade gut sein mußte für die Herstellung des Bekenntnisses. Da der Kaiser zögerte, hatten die evangelischen Fürsten und ihre Theologen genugsam Zeit, über ein gemeinsames Bekenntnis einig zu werden.

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Der Kaiser hatte nämlich im Ausschreiben des Reichstages verlangt, daß auf diesem Reichstag jeglicher Reichsstand vorbringen solle, worüber er in Sachen des Glaubens Beschwerden hätte. Der Kurfürst übertrug seinen ihm nahestehenden Theologen Luther, Melanchton und Jonas die Ausstellung einiger Punkte, was in Sachen des Glaubens und der kirchlichen Ordnung geändert werden müsse. Dieselben verfaßten das sogenannte „Torgauer Buch“, in dem die abzustellenden Mißbräuche zusammengestellt waren. Der Markgraf von Ansbach forderte jeden Geistlichen auf, ein Bekenntnis zu entwerfen. Sehr bald überzeugten sich indeß die evangelischen Fürsten, daß es geraten sei, ein gemeinsames Bekenntnis vorzulegen. Sie beschlossen, dem Kursächsischen Bekenntnis sich anzuschließen. Melanchton erhielt Auftrag zur Ausarbeitung und hat nun hierbei, mit großer Weisheit die Grenze seiner Begabung erkennend, sich an Vorlagen gehalten, die aus bisherige Feststellungen, besonders aber auf Luther zurückgingen. – Ein halbes Jahr früher hatte das Gespräch Luthers mit Zwingli zu Marburg in Anwesenheit des Landgrafen von Hessen stattgefunden. Als es wegen einer ausbrechenden Seuche rasch beendet werden mußte am 3. Oktober 1529, schrieb Luther vormittags noch rasch 15 Artikel nieder, 14 Artikel in denen man eins geworden sei in Glauben und Lehre, im 15. der vom Heiligen Abendmahl handelte, dagegen fand sich die Feststellung, daß man über diesen Punkt sich nicht habe einigen können. Die beiden Ausfertigungen sind noch vorhanden. Im Schweizer Exemplar sind die deutschen Theologen zuerst unterschrieben, im deutschen umgekehrt die Schweizer. Luther gab die von ihm verfaßten Artikel später noch selbständig heraus. Etwas später noch im Oktober fand ein Konvent der evangelischen Fürsten in Schwabach statt und da ward beschlossen die Teilnahme an dem Bündnis oder doch Einverständnis der evangelischen Fürsten von der Zustimmung zu diesen Artikeln, die man die Marburg-Schwabacher Artikel nennen kann, abhängig zu machen. Damit waren die Schweizer um der abweichenden Lehre willen ausgeschlossen. Auf diese Marburg-Schwabacher