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Seite:Eichhorn Einsegnungsunterricht 1917 070.png

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und Erlangung der Kurwürde, wieder seinen Glaubensgenossen zu. Er verbündete sich mit dem König von Frankreich, dem er die im Krieg so oft genannten Städte Metz, Toul und Verdun überließ, schnitt den Kaiser von seinen Hilfsquellen ab und zwang ihn 1552 zu dem Passauer Vertrag, dem 1555 der Religionsfriede von Augsburg gefolgt ist. Da mußte der Kaiser noch am Ende seiner Regierung den Evangelischen Religionsfreiheit zugestehen. Er legte im Jahre darauf, 1556, ein fast einzigartiges Beispiel, die Kaiserkrone nieder, nachdem er hatte erleben müssen, daß, was er erreichen wollte, von Gott verhindert worden war. Er ging ins Kloster St. Just in Spanien, wo er 1558 gestorben ist. So sichtlich hat die Hand Gottes über dem Werk der Reformation gewaltet. So konnte es


V.

zur tatsächlichen Gestaltung der Kirche der Reformation kommen. Den Weg zeigte der Reichstag von Speyer 1526. Man kann sagen, daß dieser Reichstag, auf dem der Kaiser das erstemal gestattete, „daß jeder Reichsstand, Fürst oder Stadt, in Glaubenssachen es halten möge, wie er es vor Gott und dem Kaiser verantworten könne“, die Geburtsstunde der protestantischen Landeskirche ist. Mit Notwendigkeit mußte die evangelische Kirche Landeskirche werden, es war der von Gott ihr deutlich zugewiesene Weg. Die Bischöfe wären berufen gewesen, dem Evangelium freie Bahn zu machen, aber sie wollten nicht; weil sie hohe weltliche Würde und große Macht besaßen, standen sie zum Papst. Nur wenige haben sich dem Evangelium zugewendet, wie der Hochmeister des „Deutschen Ordens“, der sein bisheriges Ordensland in ein weltliches Herzogtum Preußen verwandelte und es damit dem Evangelium gerettet hat. Anders ist es in den nordischen Ländern, Schweden, Dänemark und Norwegen gewesen. Da haben die Bischöfe selbst das Evangelium angenommen. So haben diese nordischen Landeskirchen evangelische Bischöfe bis auf diesen Tag, freilich ohne damit etwas anderes als eine protestantische Landeskirche geworden zu sein. Die mittelalterliche Papstkirche wurde auf dem Boden der Reformation durch die evangelische Landeskirche abgelöst. Der Grundsatz bestand schon längst, daß die Religion des Landesfürsten für die Religion der Untertanen maßgebend sei. Luther hat es so angesehen, deshalb weil die berufenen Führer, die Bischöfe, versagten, sei es Pflicht der Landesherrn als hervorragender Glieder der Kirche ihr diesen Dienst zu leisten; – nicht als ein Recht der landesherrlichen Gewalt an sich, sondern als einen Dienst der Liebe, der hervorragenden Gliedern zusteht. – Dazu kam, daß der Kaiser überhaupt nur mit den Reichsständen also den Landesherrn verhandelte und daß er nur ihnen, nicht den Untertanen, Religionsfreiheit zubilligte.