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Seite:Eichhorn Einsegnungsunterricht 1917 064.png

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damit verbunden. Der Kardinal-Erzbischof von Mainz, Albrecht von Hohenzollern, hatte dem Papste eine große Summe zu entrichten. Er war ursprünglich Bischof von Halberstadt gewesen und nun Bischof von Magdeburg und Mainz dazu geworden und zwar gegen alles Kirchenrecht, welches solche Häufung der Würden verbot; aber der Papst konnte dispensieren und so dispensierte er ihn um die Summe von 30000 Goldgulden, das sind etwa 600000 Mark. Dieses Geld mußte Albrecht von dem Bankhause der Fugger in Augsburg entlehnen und wußte nicht wie sie abzahlen, da er seine Einkünfte reichlich verbrauchte. So erbot er sich den Ablaß für Deutschland zu übernehmen unter der Bedingung, daß die Hälfte des eingehenden Geldes ihm zur Bezahlung seiner Schuld überlassen werde. Infolgedessen reisten Angestellte des Bankhauses mit den Ablaßpredigern herum um immer die Hälfte der Geldsumme in Empfang zu nehmen, zu quittieren und abzuliefern. So war in der Tat ein schmählicher Geldhandel aus der Sache geworden und es galt nun möglichst viel Geld herauszuschlagen. Fürsten sollten 25 Goldgulden (etwa 500 Mark) für den Ablaßzettel entrichten, Handwerker 1—11/2 Goldgulden (ungefähr 20-30 Mk.), immer doch noch wenig, wenn damit eine Reise nach Italien erspart wurde. Für Tote genügte auch 1/4 Goldgulden (oder 5 Mk).

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Wir wissen aus Berichten, wie die Ablaßprediger mit großem Pomp einherzogen um das Volk anzulocken. Unter Glockengeläute mußten sie eingeholt werden, da des Papstes Fahne vorangetragen wurde, von welchem ihnen eine Vollmacht ausgestellt worden war. Der Kurfürst von Sachsen hatte soviel Mut den Ablaßhandel in seinem Lande zu verbieten, da er nicht wollte, daß das Geld außer Land komme. Aber Gemeindeglieder Luthers holten sich im benachbarten Jüterbok im Brandenburgschen Ablaßzettel und wiesen sie Luther im Beichtstuhle vor, da er sie zu ernster Buße ermahnte. Da schreibt ein Alter, geriet der Geist Gottes über ihn und er gedachte gegen dieses Unwesen aufzutreten. „Ich will der Pauke ein Loch machen,“ sagte er, „als Gott will.“ Er ersah für sein Auftreten den Allerheiligentag deswegen, weil da zugleich ein örtlicher Ablaß bei der Schloßkirche, einer Allerheiligenkirche, zu erlangen war. An diesem Tage, dem Kirchweihfest dieser Kirche, wurden die Heiligtümer, die Reliquien, die nach Tausenden vorhanden waren, ausgestellt und auch für die vor ihnen verrichteten Andachten war besonderer Ablaß gewährt. Luther gedachte an diesem Tag eine Predigt gegen den Ablaß zu halten und hielt sie auch; aber da er zugleich Professor an der Universität war, so wollte er auch nach damaligem Brauch der hohen Schulen eine Disputation veranstalten. Er erbot sich durch öffentlichen Anschlag seiner Thesen oder Sätze zur Verteidigung derselben gegen jedermann. „Aus christlicher Liebe und aus Sorge,“ hieß es in der Einleitung, „die