Zum Inhalt springen

Seite:Eichhorn Einsegnungsunterricht 1917 063.png

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

im weiteren Sinn beides Reue und Glauben, im engeren Sinn nur die Reue, die Abkehr von der Sünde, wo dann neben sie die Heimkehr zu Christo, der Glaube tritt. Beiderlei Bedeutung des Wortes findet sich in der Schrift. Die Buße oder Reue ist notwendig als Voraussetzung des Glaubens, weil nur der zum Glauben kommen kann, der in Buße erkannt hat, daß er einen Heiland braucht. Die päpstliche Kirche sah die Buße an als eine äußere Handlung, die von Zeit zu Zeit, ja möglichst oft wieder vollzogen werden muß und die drei Bestandteile in sich schließt: Zerknirschung des Herzens, Bekenntnis mit dem Munde und Genugtuung mit der Tat. Neben der Zerknirschung und neben dem Bekenntnis in der Ohrenbeichte sind auch Genugtuungen mit der Tat notwendig um die zeitlichen Strafen der Sünde damit abzubüßen, wie es jetzt die katholische Kirche hinstellt, während sie zu Luthers Zeit mehr geneigt war zu lehren: das Verdienst Christi vergebe die Schuld der Erbsünde, aber für die Tatsünden müsse der Mensch selber Genugtuung leisten. Jedenfalls wurde gesagt, daß diese Genugtuungen auch erlassen werden könnten aus dem Schatz überschüssiger guter Werke heraus, die sich in der Kirche ansammeln. Wenn Werke notwendig sind vor Gott neben dem Glauben, dann besteht allerdings die Möglichkeit, daß mehr getan werden, als unbedingt nötig sind. Die nun sehr viel gute Werke getan und eine besondere Vollkommenheit erlangt haben, können als Heilige fürbittend für Andere eintreten; aber auch durch Christen insgemein sammelt sich ein Schatz überschüssiger guter Werke an, den der päpstliche Stuhl in Verwahrung hat und aus diesem Schatz heraus kann Ablaß gewährt werden. Seit 1300 sollte dies alle 100 Jahre geschehen. Auch beim Beginn des jetzt laufenden Jahrhunderts, Weihnachten 1899 wurde ein feierliches Ablaßjahr verkündet. Eine besondere sonst zugemauerte Türe der Peterskirche wurde geöffnet, wobei der Papst selbst mit einem goldenen Hammer die letzten Steine herausstieß; das bedeutete die geöffnete Gnadentür. Es wurde damals bekannt gegeben, daß, wer im Laufe dieses Gnadenjahres nach Rom gehe und in 3 bestimmten Kirchen Andachten verrichte, für sich und für andere dadurch Ablaß erwerbe. Das ist der Ablaß zum Jahrhundertanfang. Aber die hundert Jahre wurden immer mehr abgekürzt. Es wurde auch Ablaß aus anderem Anlaß in Rom gewährt und zuletzt auch so, daß statt der kostspieligen Reise nach Rom auch durch Geldleistung für kirchliche Zwecke dieser Ablaß erworben und die Büßungen erledigt werden konnten. So veräußerlichte sich die Sache schließlich zu einem Gelderwerb, wie denn die meisten großen Kirchen durch Ablaßgelder erbaut wurden. So wurde denn von Papst Leo X. ein Ablaß ausgeschrieben, der dem Ausbau der Peterskirche in Rom zu gut kommen sollte und für Deutschland, wenigstens für einen großen Teil desselben war noch ein anderes Geschäft