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Seite:Eichhorn Einsegnungsunterricht 1917 006.png

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und unter uns fertig werden, desto besser ist es.“ Da sie entlassen wurden gab er ihnen lediglich eine Aussegnung mit auf den Weg. Doch erkannte er bald, daß für diese Gedanken die Zeit noch nicht reif sei. In einem Schreiben vom Jahr 1857, das für unser Werk bedeutsam ist und das auch eine Autorität, der Vorstand des Rauhen Hauses D. Hennig ausdrücklich als wichtige Urkunde für die Entwickelungsgeschichte des Diakonissenwesens bezeichnete, legt er seinen Schwestern dar, daß man das Ziel anders stecken müsse, daß es nicht ratsam sei, die ausgebildeten und eingeübten Kräfte alsbald wieder zu entlassen und selbständig ihr Amt üben zu lassen. Er sah, daß das Gemeindeleben noch zu schwach sei, die in die Gemeinde Entlassenen stünden noch ohne Schutz und Halt da. Er mußte beobachten, daß das Feuer der Begeisterung sehr bald wieder verglühte beim Alleinstehen und so schritt er zu dem Gedanken fort, eine Genossenschaft zu bilden, die ausgebildeten Schwestern in der Genossenschaft zu sammeln und zusammenzuhalten, sodaß ein Mutterhaus sie schütze und umschließe. Er betont es ausdrücklich: Verträge über die Uebernahme irgend welches Dienstes dürften von jetzt an nicht mehr die einzelnen schließen, sondern das Mutterhaus. Vorher hatte Löhe noch harmlos von einem Salär gesprochen, das den Schwestern zuteil werden würde, durch die Einrichtung des Mutterhauses fällt dieser Gedanke weg. Die Schwestern dienen nicht um Gehalt und Lohn; nur das was sie brauchen bietet ihnen ihr Mutterhaus. Daraus ergab sich, daß aus der Aussegnung eine Einsegnung für den Dienst innerhalb der Genossenschaft und die Zugehörigkeit zu ihr werden mußte. Er hat diese Einsegnung durchaus in kirchlichem Sinn gestaltet. Er ging auf die apostolischen Konstitutionen zurück, eine Sammlung von liturgischen Ordnungen, die aus dem 4. oder 5. Jahrhundert stammen werden, aber vielfach in ihren Bestandteilen bis ins 2. Jahrhundert zurückgehen. Das Einsegnungsgebet hat er wie bekannt diesen apostolischen Konstitutionen entnommen. Er brach auch nicht völlig ab mit der früheren Form der Aussegnung, sondern verknüpfte beides, Aussegnung und Einsegnung. Aussegnung durch die Vertreterinnen der Genossenschaft, welche damit die Schwestern gleichsam darstellen als solche, die würdig und tüchtig seien aufgenommen zu werden zum Beruf der Diakonissen, und Einsegnung durchs geistliche Amt als Ausrüstung mit Gaben des heiligen Geistes.

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Wie soll diese Einsegnung nun von Ihnen angesehen werden? Das werde ich kaum erst zu sagen brauchen: Ja nicht als eine bloße Form – ich denke dieser Gedanke liegt wohl allen fern –, aber auch nicht als eine Leistung, die Sie vollbringen. Wohl stellen Sie sich selbst aus freiem Entschluß kraft der Erkenntnis der göttlichen Lebensführung zu dem Beruf dar, aber nicht in dem